Fr., 13.08.2021 , 14:37 Uhr

Stadt Hof

Hof: 58-Jähriger in Schlangenlinien auf der B15 unterwegs

Autofahrer gerät in den Gegenverkehr

Ein 58 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Hof machte am Donnerstag (12. August) auf sich aufmerksam, da dieser auf der B15 von Köditz in Richtung Hof in Schlangenlinien fuhr. Laut eines Verkehrsteilnehmers geriet der Mann auch in den Gegenverkehr. In Hof konnte der Fahrer schließlich kontrolliert werden.

58-Jähriger hat bei der Fahrt gesundheitliche Probleme

Der Grund für die holprige, Schlangenlinienfahrt dürfte laut Polizei gesundheitliche Probleme gewesen sein. Verkehrsteilnehmer, die aufgrund der Fahrt des 58-Jährigen in den Gegenverkehr ausweichen sowie gefährdet wurden, sollen sich bei der Polizei Hof unter der Telefonnummer 09281/7040 melden.

B15 Hof

Das könnte Dich auch interessieren

04.12.2025 Einschränkungen auf der B15 bei Hof: Millionenschwerer Neubau der Otterbachtal-Brücke startet diesen Winter Die Erneuerung der Brücke über das Otterbachtal am südlichen Stadtausgang von Hof startet noch in diesem Winter. Darüber informiert das Staatliche Bauamt Bayreuth in einer aktuellen Mitteilung. 28.04.2025 Mit 200 km/h und Alkohol im Blut über die Bundesstraße: Wilde Flucht vor Polizei endet in Hof Am Sonntagabend lieferte sich ein angetrunkener Autofahrer im Hofer Landkreis und der Stadt Hof eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der er zeitweise mit halsbrecherischer Geschwindigkeit über die B15 jagte. Dem Mann werden nun gleich mehrere Straftaten zur Last gelegt. 19.03.2026 Hof: 14-Jähriger angefahren - Autofahrerin flüchtet Ein Jugendlicher wurde am Mittwochabend (18. März) auf einem Supermarktparkplatz in Hof von einer bislang unbekannten Autofahrerin angefahren und leicht verletzt. Die Verursacherin entfernte sich anschließend vom Unfallort, ohne sich um den 14-Jährigen zu kümme 18.03.2026 Strafbefehle des Amtsgerichts Hof gegen Busunternehmen: Schaden von knapp 280.000 Euro nach Sozialversicherungsbetrug Das Amtsgericht Hof hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft rechtskräftige Strafbefehle gegen die Verantwortlichen eines oberfränkischen Reiseunternehmens erlassen. Hintergrund sind Verstöße wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in insgesamt 214 Fällen.