Do., 09.04.2015 , 13:54 Uhr

Ihr gutes Recht: Kuckuckskinder - Rechte von Scheinvätern

Es passiert Prominenten wie Normalbürgern gleichermaßen. Eine Affäre – und dann das: Die vielleicht verheiratete Frau wird schwanger, bekommt ein Kind und verheimlicht das ihrem Ehemann oder Lebensgefährten.

Vielleicht erfährt er das nach Jahren, vielleicht auch gar nicht. Doch welche Rechte hat der „Scheinvater“ – immerhin geht es um zum Teil jahrelang gezahlten Unterhalt. Wir sprechen drüber ab 18:00 in unserer Rubrik „Ihr gutes Recht“ in unserer Sendung „Oberfranken Aktuell“.

 



 

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