Es ist ein Fall, der bundesweit für Erschrecken und große Empörung gesorgt hat: Am Freitag (10. Oktober) trat ein 62-Jähriger in der Kulmbacher Innenstadt gezielt eine Taube tot, weil sie eine heruntergefallene Pommes essen wollte. TVO hat ausführlich darüber berichtet. Nun geht der Taubentöter anwaltlich gegen seinen Strafbefehl vor.
62-Jähriger legt Einspruch gegen Geldstrafe von 8.000 Euro ein
Das bestätigt ein Sprecher des Amtsgerichts Kulmbach auf Anfrage von TV Oberfranken. Demnach wurde der 62-jährige Tierquäler mit einem Strafbefehl wegen eines Vergehens nach dem Tierschutzgesetz zur Zahlung einer Geldstrafe von 8.000 Euro aufgefordert. Dagegen hat der Mann mithilfe eines Anwalts Einspruch eingelegt. Damit ist der Strafbefehl nicht rechtskräftig.
Öffentliche Gerichtsverhandlung steht im Raum
Wie der Sprecher des Amtsgerichts weiter informiert, könnte der Fall damit wieder an die Öffentlichkeit kommen. Der Anwalt des Beschuldigten habe bereits Akteneinsicht beantragt. Es könne zu gegebener Zeit zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen.
Keine Bestätigung zum Berufsbild
Laut Medienberichten soll es sich bei dem 62-Jährigen um einen Psychologen handeln. Dies wollte der Sprecher des Amtsgerichts Kulmbach jedoch nicht bestätigen.
Auch PETA hat Anzeige erstattet
Wie TVO berichtete, hat die Tierschutzorganisation PETA ebenfalls eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth erstattet.
Es ist erschreckend, wie skrupellos der Täter die wehrlose Taube tötete. Er muss zur Rechenschaft gezogen werden, bevor noch weitere Tiere oder Menschen verletzt werden.
Lisa Redegeld, Fachreferentin bei PETA