Ab dem kommenden Sonntag (19. September) treten im Landkreis Kronach weitere Corona-Maßnahmen in Kraft, da der Schwellenwert von 35 an drei aufeinanderfolgenden Tagen am Freitag (17. September) überschritten wurde. Unter anderem gilt insbesondere die 3G-Regel in Innenräumen. Dies zieht in vielen Bereichen eine Testpflicht nach sich.
Dies gilt insbesondere für die Wahrnehmung folgender Angebote in geschlossenen Räumen:
Die Behörde weist darauf hin, dass die bereits geltende 3G-Regelung beim Besuch von Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie beim Zugang zu Messen und Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen weiterhin Bestand hat.
Die Testmöglichkeiten sind:
Von der Testpflicht ausgenommen sind in der Regel vollständig Geimpfte, Genesene, noch nicht eingeschulte Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Tests im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Weitere Informationen zu den Maßnahmen finden Sie hier
Antworten auf die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit den aktuell geltenden Maßnahmen samt Testpflicht stellen das Bayerische Innenministerium (www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/) und das Bayerische Gesundheitsministerium (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/ ) zur Verfügung. Die lokalen Schnellteststellen gibt es auf der Internetseite des Landkreises Kronach (https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/coronavirus/buergertest/)