Mi, 22.02.2023 , 13:36 Uhr

Landkreis Lichtenfels

Landkreis Lichtenfels: Im Vogelschutzgebiet müssen Hunde an die Leine

Anleinpflicht in den "Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach"

Die Anleinpflicht für Hunde ist eine Vorschrift, die in vielen Ländern und Regionen besteht. Sie verlangt von Hundehaltern, ihre Hunde an öffentlichen Orten an der Leine zu führen. Im Landkreis Lichtenfels müssen Hunde ab dem 01. März in den „Tälern von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ an die Leine.

Anleinpflicht zum Sicherheit von Tieren und Menschen zu gewährleisten

Anleinpflichten werden eingeführt, um die Sicherheit von Hunden, anderen Tieren und Menschen zu gewährleisten. Die Anleinpflicht gilt normalerweise in öffentlichen Bereichen wie Parks, Gehwegen und Straßen. Mit Beginn des Frühjahres kommen zahlreiche Zugvögel zurück in den Landkreis Lichtenfels, vor allem an die Mainauen und die Auen der Zuflüsse Rodach und Steinach. Das Gebiet steht als Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ unter besonderem Schutz. Die Auen-Bereiche sind aber nicht nur ein schöner Flecken Natur, sondern stellen zugleich auch die letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten dar.

Anleinpflicht gilt bis zum 31. August

Dort leben zum Beispiel die schwarz-weißen Kiebitze, die in dem Bereich auf Nahrungssuche gehen und brüten. Ebenfalls sind das bekanntere Blaukehlchen mit seinem angenehmen Gesang im Frühjahr oder die Rohrweihe, die sich gerne im Schilf aufhält, anzutreffen. Im Maintal kommen diese besonderen, teils seltenen Vogelarten noch vor. Dennoch sind die Feld- und Wiesenvögel stark gefährdet, zum Teil sogar vom Aussterben bedroht. Deswegen gilt vom 1. März bis einschließlich 31. August eines jeden Jahres eine Anleinpflicht in diesem Vogelschutzgebiet.

Bodenbrütende Vogelarten reagieren bereits bei den geringsten Störungen sehr empfindlich und verlassen ihr Gelege. Folglich kühlen die Nester aus oder fallen gar Fressfeinden zum Opfer, was sich wiederum negativ auf den Bruterfolg der ohnehin gefährdeten Arten auswirkt. Oft bleibt eine solche Störung durch Hund und Halter unbemerkt, denn die brütenden Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn sich Mensch und Tier noch mehrere hundert Meter entfernt befinden.

Erste Erfolge erkennbar

In den vergangenen zwei Jahren konnte beobachtet werden, dass sich insbesondere der Bruterfolg von Bodenbrütern stetig erhöht und sich beispielsweise der Kiebitzbestand im Landkreis leicht verbessert. Es zeigen sich daher schon erste positive Entwicklungen des heimischen Vogelbestands, die maßgeblich durch die Allgemeinverfügung bedingt sind, so Johanna Reihs von der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lichtenfels.

Trotz der Hundeanleinpflicht ist ein entspannter Spaziergang mit Hund zwischen blühenden Auewiesen keinesfalls ausgeschlossen. „Leinen Sie Ihren Hund, besonders während der Brutzeitzeit von März bis August, an und bleiben Sie auf den vorgegebenen Wegen. Um einen noch größeren Schutz für die bedrohte Vogelwelt zu erwirken, empfehlen wir, den Hund im Vogelschutzgebiet möglichst an kurzen Leinen zu führen. Mit diesen Maßnahmen tragen Sie dazu bei, das Wiesenbrütervorkommen in unserem Landkreis zu erhalten“, so Thomas Fischer, Fachkraft für Naturschutz an der unteren Naturschutzbehörde.

Zur besseren Kennzeichnung der Bereiche, in denen die Hundeanleinpflicht gilt, sind vor Ort Hinweis- und Informationsschilder aufgestellt.

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