Ein ehemaliger Bundeswehrsoldat (30) wurde unter anderem wegen Vergewaltigung und Besitz von Kinderpornografie verurteilt. TVO berichtete. Jetzt wollen mehrere Seiten das Urteil überprüfen lassen: Die Anwälte des Angeklagten, die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und ein Vertreter eines Opfers. Der Bundesgerichtshof wird sich mit dem Fall beschäftigen. Das teilte das Landgericht Hof auf Nachfrage von TVO mit.
Ben R. kurz vor Weihnachten schuldig gesprochen
Wie TVO mehrfach berichtete, ist das Urteil gegen Ben R. am 23. Dezember am Hofer Landgericht gefallen. Er wurde für die schwere Vergewaltigung einer Frau in der Schweiz, das heimliche Filmen und Verbreiten von Sexvideos, den Besitz von Kinderpornografie sowie pyrotechnischen Gegenständen schuldig gesprochen.
Generalstaatsanwaltschaft forderte elf Jahre und sechs Monate
Am 17. Dezember wurden die Plädoyers gehalten. Nach der Vernehmung von Zeugen sowie Sachverständigen sah die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Tatvorwürfe als erwiesen an. Sie beantragte eine Verurteilung wegen zahlreicher Sexual- und Gewaltdelikte, darunter mehrfacher schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Außerdem wurden Vorwürfe wegen Kinderpornografie und Waffenstraftaten erhoben. Gefordert wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung, hilfsweise deren Vorbehalt.
Verteidigung beantragt in vier Fällen Freispruch
Auch die Vertreter der Nebenklage hielten ihre Schlussvorträge und beantragten für die ihre Mandantinnen betreffenden Taten jeweils eine Verurteilung entsprechend den Anklagevorwürfen. Die Verteidigung beantragte hingegen Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen zum Nachteil von vier Frauen sowie vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.
Im Übrigen räumten die Verteidiger eine Strafbarkeit unter anderem wegen Vergewaltigung zum Nachteil einer weiteren Frau, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie wegen Besitzes von Kinderpornografie und pyrotechnischen Gegenständen ein, stellten jedoch keinen Antrag zur Strafhöhe.