Also jetzt doch: Björn Höcke darf in Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth am Samstag (14. Februar) reden. Die Gemeinde Seybothenreuth und die Stadt Lindenberg im Allgäu hatten verboten, dass Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen als Redner auftritt. TVO berichtete. Dieses Verbot ist nicht erlaubt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag (13. Februar) entschieden. In einem Fall bekam der AfD-Kreisverband Bayreuth Recht. Im anderen Fall wurde die Beschwerde der betroffenen Gemeinde abgelehnt.
Begründung der Gemeinden für ein Redeverbot würden nicht ausreichen
Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen, wonach der AfD-Kreisverband als Veranstalter sicherzustellen habe, dass Björn Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen gerichtete Eilanträge der AfD-Kreisverbände hat das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt, das Verwaltungsgericht Augsburg gehalten. Die jeweils unterlegene Partei hat Beschwerde eingelegt. Nach den Beschwerden hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Begründung der Gemeinden für ein Redeverbot gegen Björn Höcke nicht ausreicht. Die Gemeinden konnten nicht deutlich genug zeigen, dass durch seinen Auftritt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten wären. Dafür hätten sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkrete Hinweise vorlegen müssen.
"Dass aber bei den konkreten Veranstaltungen Meinungsäußerungen zu erwarten seien, die in Rechtsgutsverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, sei nach dem Vorbringen der Gemeinden nicht hinreichend dargelegt", so der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seiner Begründung.
Höcke ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten
Björn Höcke wurde zweimal verurteilt, weil er öffentlich die verbotene SA-Parole "Alles für Deutschland" benutzt hatte. Außerdem läuft noch ein Verfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn. Er sorgt immer wieder mit umstrittenen Aussagen für Kritik. So nannte er das Holocaust-Mahnmal ein "Mahnmal der Schande" und sprach von "dämlicher Bewältigungspolitik". Behörden und Gerichte sehen darin Aussagen, die die NS-Zeit verharmlosen könnten.