Björn Höcke darf bei der Wahlkampfveranstaltung des AfD Kreisverbands Bayreuth in Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) auftreten, aber nicht reden. Das hat das Bayerische Verwaltungsgericht Bayreuth entschieden.
Gericht bestätigt Entscheidung der Gemeinde Seybothenreuth
Damit bestätigt das Gericht eine Entscheidung der Gemeinde Seybothenreuth. Der Eilantrag des AfD-Kreisverbandes wurde mit Beschluss von Donnerstag (12. Februar) abgelehnt. Der Landeschef der als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD Thüringen und Fraktionschef im Thüringer Landtag ist am Samstag (14. Februar) als Gastredner in die Mehrzweckhalle in Seybothenreuth geladen. Wir haben darüber berichtet.
Keine Verherrlichung nationalsozialistischer Gewaltherrschaft
In einer entsprechenden Mitteilung begründet das Verwaltungsgericht die Bestätigung des Redeverbots:
Nach [der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern] besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Angesichts der rechtsextremistischen politischen Ausrichtung von Björn Höcke, seinen Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit, des Charakters einer Wahlkampfveranstaltung und der vom Veranstalter angekündigten Themen der Reden lag für das Gericht eine hinreichend hohe Wahrscheinlichkeit für eine solche Erwartung vor. Damit war es zulässig, zumindest einen Auftritt von Björn Höcke als Gastredner zu unterbinden.
AfD-Kreisverband kritisiert Entscheidung
Alle Beteiligten haben aber weiterhin die Möglichkeit, Beschwerde bei Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzulegen. Der AfD-Kreisverband Bayreuth hat mittlerweile mit einer Pressemitteilung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts reagiert. Darin kritisiert der Kreisverbands-Vorsitzende Mario Schulze die Ablehnung des Eilantrags mit Nachdruck:
Das ist ein schwarzer Tag für die Demokratie in Deutschland. Zum zweiten Mal in kurzer Zeit wird einem AfD-Politiker das Reden verboten, zuerst im Landtag durch den Wortentzug für Katrin Ebner-Steiner durch Ilse Aigner, jetzt soll Björn Höcke das Reden verboten werden. Dass der Staat der Opposition bei einer Wahlkampfveranstaltung verbietet, einen ihrer Oppositionspolitiker reden zu lassen, ist grotesk. Es zeigt sich mal wieder: Macht braucht Kontrolle, in Bayern umso mehr.
(Mario Schulze, Vorsitzender des AfD-Kreisverbands Bayreuth)