Do., 17.08.2023 , 15:08 Uhr

Stadt Bamberg

Bamberg: Streit um Bettensteuer - Stadt zieht vor Verfassungsgerichtshof

Bamberg schließt sich der Popularklage von München an

Die Städte München, Bamberg und Günzburg haben Popularklage gegen das Verbot einer Übernachtungssteuer beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof erhoben, heißt es in einer Pressemitteilung am Mittwoch (18. August). München möchte bei Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Bayerische Staatsregierung hat dies untersagt. Nun zieht München vor Gericht und Bamberg und Günzburg schließen sich an.

Oberbürgermeister Starke äußert sich 

Die klagenden Kommunen sehen sich benachteiligt: „Wir kämpfen um das Selbstverwaltungsrecht einer Stadt“, so Oberbürgermeister Andreas Starke. Das Verbot bedeute „eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte“, so Starke. Mit der Übernachtungssteuer – auch „Bettensteuer“ genannt – könnten die Städte eine verlässliche Finanzierung der touristischen Infrastruktur erzielen, heißt es in der Pressemitteilung.

Andere Bundesländer haben Steuer bereits 

Nur in Bayern ist diese Steuer bislang noch nicht möglich, viele Städte in anderen Bundesländern haben die Bettensteuer bereits eingeführt. Die Staatsregierung hatte den bayerischen Kommunen im Januar untersagt, die Übernachtungssteuer zu erheben. Das, obwohl das Bundesverfassungsgericht bereits im März 2022 die Vereinbarkeit örtlicher Übernachtungssteuern mit dem Grundgesetz festgestellt hat. Dagegen gehen nun München, Bamberg und Günzburg mit der Popularklage vor, stellvertretend für zahlreiche andere Kommunen. Der Bayerische Städtetag hatte sich ebenfalls gegen das Verbot ausgesprochen.

Bettensteuer in Bamberg nicht sicher 

„Die Einführung einer solchen Abgabe würde eine finanzielle Entlastung des städtischen Haushalts darstellen“, so Kämmerer Bertram Felix. Die Klageeinreichung ist seitens der Stadt Bamberg allerdings noch keine Vorentscheidung über die Einführung einer Bettensteuer. „Wir haben Gespräche mit dem örtlichen DEHOGA vereinbart, wenn eine solche Bettensteuer grundsätzlich möglich wäre“, erklärt Bambergs Tourismusdirektor Michael Heger.

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