Mo., 13.01.2025 , 13:23 Uhr

Bayern / Deutschland

Bayern: Ministerrat stimmt umfangreicher Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu

ARD, ZDF und Co. sollen moderner, schlanker und digitaler werden

Wie die Bayerische Staatskanzlei am Montagmittag (13. Januar) mitteilte, stimmte der Ministerrat dem von den Bundesländern gemeinsam beschlossenen Staatsvertrag zur Reform des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu. Dieser umfasst Änderungen an den bestehenden Staatsverträgen zu Medien, ARD, ZDF, Deutschlandradio sowie zur Rundfunkfinanzierung.

Ziel der Reform

Das Ziel der Reform soll sein, den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk moderner, digitaler und zugleich effizienter zu gestalten. Bayern selbst, so die Aussage aus dem Ministerrat, trieb die Reform von Anfang an maßgeblich voran, insbesondere im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.

Reduzierung von Sparten- und Hörfunkkanälen gefordert

Der Reformstaatsvertrag enthält umfassende Änderungen, darunter die Umsetzung bayerischer Forderungen wie die „Reduktion von Sparten- und Hörfunkkanälen“. Zudem wird die Konkurrenz zu privaten Verlagen bei presseähnlichen Angeboten durch klare Regelungen begrenzt. Die Öffentlich-rechtlichen Sender dürfen mit ihren Textangeboten keine Wettbewerbsnachteile für private Verlage schaffen – so die neu aufgestellten Vorgaben.

Deckelung beim Erwerb von Sportrechten

Weitere Neuerungen umfassen die Deckelung der Ausgaben für den Erwerb teurer Sportrechte, eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Rundfunkanstalten sowie eine Überprüfung der außertariflichen Gehälter. Mit der Einführung eines neuen Medienrats, der von externen Sachverständigen besetzt wird, soll zudem die Qualität der Angebote besser evaluiert werden.

Kooperation mit privaten Rundfunkanbietern

Die Reform sieht weiterhin vor, dass die Öffentlich-rechtlichen Sender künftig verpflichtet werden, mit besonders meinungs- und vielfaltsrelevanten privaten Rundfunkanbietern zu kooperieren, um ihrem Versorgungsauftrag gerecht zu werden. Neue Regelungen wie das sogenannte „Embedding“, also die Verlinkung öffentlich-rechtlicher Inhalte auf privaten Plattformen, sollen die Anforderungen der modernen, digital konvergenten Medienlandschaft berücksichtigen.

Vertrag wird dem Landtag jetzt vorgelegt

Der Reformstaatsvertrag wird nun dem Bayerischen Landtag vorgelegt. Die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist für den 12. März 2025 geplant, anschließend erfolgt die Ratifizierung durch die Landesparlamente. Das Inkrafttreten ist für den 1. Dezember 2025 vorgesehen.

Anpassung des Rundfunkbeitrags außen vor

Wie die Staatskanzlei abschließend mitteilte, ist die Anpassung des Rundfunkbeitrags sowie Überlegungen der Länder zu einem neuen Finanzierungsmodell nicht Teil des Reformstaatsvertrags!

ARD Bayern Deutschlandradio Fernsehen GEZ Ministerrat Öffentlich-rechtlicher Rundfunk Radio Reform Rundfunk Rundfunkbeitrag Staatskanzlei ZDF

Das könnte Dich auch interessieren

30.09.2026 Eurojackpot um eine Zahl verfehlt: Dennoch 1,2 Millionen Euro reicher Ein Eurojackpot-Spielteilnehmer aus Bayern darf sich über einen Gewinn von mehr als einer Million Euro freuen. Bei der Ziehung am Dienstag (29. September) gelang dem Glückspilz der Treffer in der Gewinnklasse 2. Genau 1.140.604,80 Euro gehen an den bayerischen Spielschein. 17.09.2026 Söder ohne Justizminister: Georg Eisenreich tritt zurück Bayerns Justizminister Georg Eisenreich tritt überraschend zurück und verlässt die Politik. Das berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. So muss der Posten von Eisenreich im Kabinett von Markus Söder bereits Ende September dieses Jahres neu besetzt werden. 16.09.2026 Oberfranken schrumpft: Immer weniger Menschen in der Region In Bayern ist die Zahl der Einwohner im ersten Halbjahr 2026 laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik zurückgegangen. Am 30. Juni 2026 lebten rund 13,23 Millionen Menschen im Freistaat. Ende des Jahres 2025 waren es noch 13.245.503 Personen. 09.09.2026 Oberfranken / Deutschland: Sechster bundesweiter Warntag am 10. September 2026 Am Donnerstag (10. September) findet der diesjährige bundesweite Warntag statt. An diesem Aktionstag erproben Bund und Länder sowie die auf freiwilliger Basis teilnehmenden Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden in einer gemeinsamen Übung ab etwa 11:00 Uhr ihre Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung.