Mi., 08.01.2025 , 12:25 Uhr

Stadt Bayreuth/Landkreis Kulmbach

Bayreuth: Hauptstrafverfahren wegen Mordes in Mainleus beginnt

Dritter Angeklagter ist jetzt verhandlungsfähig

Im Strafverfahren wegen Mordes an einem Mann im Februar 2023 in Mainleus im Landkreis Kulmbach – TVO hat mehrfach darüber berichtet – beginnt am kommenden Montag (13. Januar 2025) vor dem Schwurgericht der 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth das Hauptverfahren gegen den verbliebenen dritten Angeklagten. Die Kammer hat insgesamt zehn Hauptverhandlungstermine bis zum 11. Februar 2025 anberaumt.

Mann in Wohngemeinschaft lebensgefährlich verletzt

Wie das Landgericht Bayreuth mitteilt, wirft die Staatsanwaltschaft Bayreuth dem Angeklagten gefährliche Körperverletzung in Tatmehrheit mit Anstiftung zum Mord zur Last. Das Opfer, dass zum Tatzeitpunkt in einer Wohngemeinschaft mit dem jetzigen Angeklagten und zwei weiteren Tätern, die bereits verurteilt wurden, wohnte, soll in der Nacht vom 11. auf den 12. Februar 2023 in der gemeinsamen Wohnung nach einem Streit zunächst durch den Angeklagten unter anderem mit einer Krücke geschlagen und verletzt worden sein. Bei einem anschließenden Streit zwischen einem der weiteren Täter und dem Geschädigten wurden dem Mann zahlreiche weitere Schläge unter anderem mit einem Werkzeug versetzt, wodurch der Geschädigte – wie auch von den anderen Beteiligten bemerkt – massive lebensgefährliche Verletzungen erlitten haben soll.

Opfer stirbt in Lieferwagen

Um die vorangegangenen Verletzungshandlungen zu verdecken, soll der Angeklagte die weiteren beteiligten Täter angewiesen haben, den Geschädigten aus dem Haus zu bringen. Diese legten das Opfer in einen Lieferwagen, wo er an den Folgen der massiven Verletzungen kurz nach dem Abtransport aus der Wohnung verstorben sein soll. Die Leiche des Tatopfers wurde am 14. Februar 2023 in der Nähe des Tatortes im Kasendorfer Ortsteil Peesten in einem Wald aufgefunden.

Außerdem wird dem Angeklagten zur Last gelegt, einen weiteren ehemaligen Mitbewohner während dessen Zeit in der Wohngemeinschaft mit gefährlichen Werkzeugen körperlich misshandelt zu haben.

Angeklagter seit August in U-Haft

Das Verfahren gegen den jetzigen Angeklagten konnte zunächst wegen dessen Verhandlungsunfähigkeit nicht weitergeführt werden. Seit August 2024 konnte dieser dann aber nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft genommen werden und das Hauptverfahren eröffnet werden.

21 Zeugen sind geladen

Insgesamt 21 Zeugen werden zur Vernehmung geladen. Ferner wirken zwei Sachverständige der Fachrichtungen forensische Psychiatrie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung mit. Vom Verlauf der Beweisaufnahme hängt ab, ob bis zum 11. Februar 2025 ein Urteil ergehen kann.

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