Für die einen ist dieser Schritt unabdingbar, für die anderen ist es eine Impfpflicht durch die Hintertür. Wer als ungeimpfte Person (Reiserückkehrer oder eine Kontaktperson) in eine Corona-Quarantäne muss, der wird spätestens ab dem 01. November keine Entschädigung mehr bekommen. Diese Maßnahme beschlossen die Mitglieder der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Mittwoch (22. September) in einer Videokonferenz.
Ungeimpfte sollen mehr Verantwortung übernehmen
Damit setzen wir ein Zeichen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen.
(Klaus Holetschek, Bayerischer Gesundheitsminister)
Bislang übernimmt der Staat den Verdienstausfall
Bisher kam der Staat für einen Verdienstausfall im Zuge einer Corona-Quarantäne aus. Damit ist nach dem Willen der Gesundheitsminister von Bund und den Ländern ab dem 01. November Schluss. Demnach werden Ungeimpfte spätestens ab diesem Zeitpunkt keine Entschädigung erhalten. Man wolle ein Zeichen setzen, dass auch Ungeimpfte im Kampf gegen die Corona-Pandemie Verantwortung übernehmen müssen, so Klaus Holetschek, der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz.
Wer eine Impfung ablehnt – aus welchen nicht-medizinischen Gründen auch immer -, kann nicht von der Gemeinschaft erwarten, dass sie für den Verdienstausfall aufkommt, der durch die Quarantänepflicht entsteht. Das wäre unsolidarisch.
(Klaus Holetschek, Vorsitzender der Gesundheitsministerkonferenz)
Ausnahmen von dem Beschluss
Ausnahmen gibt es laut dem Beschluss für diejenigen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Dies muss dann mit einem Attest nachgewiesen werden. Zudem wird weiter gezahlt für Bürgerinnen und Bürger, für die noch keine öffentliche Impfempfehlung vorliegt oder bis zu acht Wochen vor der Anordnung vorlag. Wer krank ist, erhält ebenfalls das Geld weiter.