Der Schwarzenbacher Unternehmer Thomas Hoffmann ist trotz seiner Verurteilung zu einer mehrjährigen Haftstrafe im sogenannten Diesel-Prozess vorerst wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Hof hat den Haftbefehl gegen den Tankstellenbetreiber bereits bei der Urteilsverkündung am 2. September außer Kraft gesetzt, jedoch bestand noch ein weiterer Haftbefehl des Landgerichts Berlin. Außerdem hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt.
Haftstrafe und Millionen-Einzug
Die Kammer verurteilte den 74-Jährigen in der vergangenen Woche wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten. Er soll über 90 Millionen Liter unversteuertes Schmieröl als regulären Diesel verkauft und damit einen Steuerschaden von rund 44 Millionen Euro verursacht haben. Zusätzlich ordnete das Gericht den massiven Einzug von illegalen Taterträgen in Höhe von 105,5 Millionen Euro an.
Gesundheitszustand und ausstehende Revision
Während des monatelangen Prozesses hatte die Verteidigung immer wieder versucht, das Verfahren wegen einer angeblichen Demenzerkrankung Hoffmanns einzustellen. Ein medizinisches Gutachten bestätigte jedoch kurz vor dem Urteil die uneingeschränkte Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten. Die Anwälte von Hoffmann haben unterdessen Revision gegen das Urteil vom 2. September eingelegt. Auch ein weiterer Haftbefehl des Landgerichts Berlin wurde außer Vollzug gesetzt. Wann Hoffmann seine Haftstrafe letztlich antreten muss, entscheidet sich endgültig erst nach Abschluss eines möglichen Revisionsverfahrens.