Do., 14.08.2025 , 14:54 Uhr

Stadt Bamberg

Fall Peggy: Oberlandesgericht Bamberg bestätigt Zurückweisung der Schmerzensgeldklage von Susanne Knobloch

Klägerin konnte keine Nachweise erbringen

Das Oberlandesgericht Bamberg hat am Donnerstag (14. August) die Abweisung der „Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy“ durch das Landgericht Hof bestätigt. Susanne Knobloch konnte nicht nachweisen, dass der beklagte Manuel S. den Leichnam ihrer Tochter Peggy in einen Wald nach Thüringen gebracht und dort abgelegt hatte, so die Begründung des Oberlandesgerichts.

Die Klägerin habe nicht nachgewiesen, dass der Beklagte den Leichnam der Tochter der Klägerin in einen Wald nach Thüringen verbracht und dort abgelegt habe. Die Beweiswürdigung des Landgerichts weise weder Rechtsfehler auf, noch habe der Senat Zweifel an der Richtigkeit dieses Beweisergebnisses. Insbesondere sei das Teilgeständnis des Beklagten aus dem Strafverfahren im Zivilverfahren nicht zugrunde zu legen, weil es in einer Drucksituation zustande gekommen, in sich widersprüchlich sowie zum Teil objektiv unrichtig sei und auch kein Täterwissen beinhalte.

Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fall von nationalem Interesse

Das Verschwinden der damals neunjährigen Peggy Knobloch hatte im Jahr 2001 nationale Aufmerksamkeit erregt, eine großangelegte Suchaktion war damals jedoch erfolglos geblieben. Der geistig behinderte Ulvi Kulac aus Lichtenberg hatte sich im darauffolgenden Jahr gegenüber der Polizei geständig gezeigt, das Mädchen getötet zu haben. 2014 wurde Kulac allerdings nach Zweifeln an seiner Schuld in einem Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Bayreuth freigesprochen. Das Schicksal des Mädchens blieb lange Zeit ungeklärt, bis 2016 in einem Waldstück in Thüringen die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden wurden.

Mutter scheiterte im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof

Zwei Jahre später rückte Manuel S. in den Fokus der Ermittlungen. Der Verdächtige aus dem Landkreis Wunsiedel gestand nach seiner Festnahme 2018, die Leiche von Peggy vergraben zu haben. Das Geständnis widerrief er allerdings kurze Zeit später. S. wurde in der Folge nicht angeklagt und der Fall zu den Akten gelegt. In ihrer nach der Ablehnung im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof nun in Berufung gehenden Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. gibt Peggys Mutter Susanne Knobloch an, 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt zu haben. Dadurch soll es bei ihr zu psychischen Beeinträchtigungen gekommen sein.

Landgericht Hof Manuel S. Oberlandesgericht Bamberg Peggy Schmerzensgeld Susanne Knobloch Ulvi Kulac

Das könnte Dich auch interessieren

10.07.2025 +UPDATE+ Fall Peggy: Klare Tendenz in Berufungsverhandlung um Schmerzensgeldklage Bei der für Donnerstag, den 10. Juli angesetzten Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die "Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy" vor dem Oberlandesgericht Bamberg hat ergeben, dass Susanne Knobloch vorerst kein Schmerzensgeld erhält. Die endgültige Urteilsverkündung wurde für den 14. August angesetzt. 27.10.2025 Astrazeneca-Prozess am Oberlandesgericht Bamberg: Gutachter sagt aus Seit über zwei Jahren läuft gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ein Prozess am Oberlandesgericht Bamberg. Am heutigen Montag (27. Oktober) wird der Prozess fortgesetzt. Eine Frau aus Hof hat den Pharmakonzern angeklagt, da sie infolge der Coronaimpfung krank wurde. Ein Gutachter soll nun aussagen. 01.12.2025 Landgericht Hof: Gernot Kintzel wird der neue Präsident Das Landgericht Hof bekommt einen neuen Präsidenten. Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Bamberg, Gernot Kintzel, übernimmt die Geschicke von Reiner Chwoyka. 05.09.2025 Anklage vor dem Landgericht Hof: Ex-Soldat (30) soll mehrere Frauen brutal vergewaltigt haben Ein 30-jähriger ehemaliger Bundeswehrsoldat aus dem Landkreis Hof muss sich unter anderem wegen des Verdachts der mehrfachen schweren Vergewaltigung vor dem Hofer Landgericht verantworten. Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Hof hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Ende August 2025 Anklage erhoben.