Das Oberlandesgericht Bamberg hat am Donnerstag (14. August) die Abweisung der „Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy“ durch das Landgericht Hof bestätigt. Susanne Knobloch konnte nicht nachweisen, dass der beklagte Manuel S. den Leichnam ihrer Tochter Peggy in einen Wald nach Thüringen gebracht und dort abgelegt hatte, so die Begründung des Oberlandesgerichts.
Die Klägerin habe nicht nachgewiesen, dass der Beklagte den Leichnam der Tochter der Klägerin in einen Wald nach Thüringen verbracht und dort abgelegt habe. Die Beweiswürdigung des Landgerichts weise weder Rechtsfehler auf, noch habe der Senat Zweifel an der Richtigkeit dieses Beweisergebnisses. Insbesondere sei das Teilgeständnis des Beklagten aus dem Strafverfahren im Zivilverfahren nicht zugrunde zu legen, weil es in einer Drucksituation zustande gekommen, in sich widersprüchlich sowie zum Teil objektiv unrichtig sei und auch kein Täterwissen beinhalte.
Das Berufungsurteil ist noch nicht rechtskräftig.
Fall von nationalem Interesse
Das Verschwinden der damals neunjährigen Peggy Knobloch hatte im Jahr 2001 nationale Aufmerksamkeit erregt, eine großangelegte Suchaktion war damals jedoch erfolglos geblieben. Der geistig behinderte Ulvi Kulac aus Lichtenberg hatte sich im darauffolgenden Jahr gegenüber der Polizei geständig gezeigt, das Mädchen getötet zu haben. 2014 wurde Kulac allerdings nach Zweifeln an seiner Schuld in einem Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Bayreuth freigesprochen. Das Schicksal des Mädchens blieb lange Zeit ungeklärt, bis 2016 in einem Waldstück in Thüringen die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden wurden.
Mutter scheiterte im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof
Zwei Jahre später rückte Manuel S. in den Fokus der Ermittlungen. Der Verdächtige aus dem Landkreis Wunsiedel gestand nach seiner Festnahme 2018, die Leiche von Peggy vergraben zu haben. Das Geständnis widerrief er allerdings kurze Zeit später. S. wurde in der Folge nicht angeklagt und der Fall zu den Akten gelegt. In ihrer nach der Ablehnung im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof nun in Berufung gehenden Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. gibt Peggys Mutter Susanne Knobloch an, 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt zu haben. Dadurch soll es bei ihr zu psychischen Beeinträchtigungen gekommen sein.