So., 29.08.2021 , 19:22 Uhr

Stadt Hof

Inzidenz in Hof über 50: Diese weiteren Regeln gelten ab Dienstag!

Inzidenz drei Tage in Folge über 50

Am Sonntag (29. August) überschritt die Stadt Hof den dritten Tag in Folge die 7-Tage-Inzidenz von 50. Deshalb treten gemäß den gesetzlichen Corona-Bestimmungen ab Dienstag (31. August) mehrere neue Corona-Regeln in Kraft. Die teilte die Stadtverwaltung mit. Am heutigen Sonntag liegt die Inzidenz in der Stadt bei 59,8.

Besonderheiten ab einer Inzidenz von über 50

Insgesamt gelten die Regelungen der 13. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese aufgeführten Besonderheiten kommen nun speziell bei einer Inzidenz von 50 und mehr zur Anwendung. Die bereits geltenden Regelungen bei der Überschreitung einer Inzidenz von 35 gelten uneingeschränkt weiter, so die Behörde.

Private Treffen / Allgemeine Kontaktbeschränkung

Bei einer Inzidenz von 50 oder mehr ist der gemeinsame Aufenthalt neben den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie zusätzlich den Angehörigen zweier weiterer Hausstände gestattet. Die Gesamtzahl von insgesamt zehn Personen darf dabei nicht überschritten werden. Kinder unter 14 Jahren sowie geimpfte und genesene Personen werden nicht gezählt.

Öffentliche und private Veranstaltungen / Feiern

Öffentliche Veranstaltungen aus besonderem Anlass und mit klar abgegrenztem und geladenen Personenkreis sind bei einer Inzidenz von 50 oder mehr in geschlossenen Räumen mit bis zu 25 Personen, unter freiem Himmel mit bis zu 50 Personen, jeweils einschließlich geimpfter oder genesener Personen, zulässig. Die Teilnehmer, die weder geimpft oder genesen sind, müssen über einen Testnachweis verfügen. Bei privaten Veranstaltungen aus besonderem Anlass (zum Beispiel Geburtstags-, Hochzeits- oder Trauerfeiern, auch Vereinssitzungen) können zusätzlich zu den genannten Personengrenzen geimpfte oder genesene Personen teilnehmen.

Schulen

Für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte in den Grundschulen und der Grundschulstufe der Förderschulen gilt bei einer Inzidenz von 50 oder mehr die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske auch nach der Einnahme des Sitz- oder Arbeitsplatzes.

Corona Covid-19 Hof

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