Glühwein zählt als alkoholisches Heißgetränk in Mitteleuropa zur winterlichen Trinkkultur. Für 39 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher gehört er zur Weihnachtszeit dazu. Durchschnittlich wird in Deutschland pro Jahr und Kopf, vor allem im November und Dezember, ein halber Liter davon getrunken. Nun wird es ab Dezember 2023 zur Pflicht, die Zutaten und Nährwerte genau anzugeben. Der VerbraucherService Bayern (VSB) begrüßt diese Entscheidung.
Der klassische Glühwein…
Der klassische Glühwein wird aus rotem oder weißem Traubenwein unter Zugabe von verschiedenen Gewürzen wie Zimt, Gewürznelken, Sternanis und Zucker hergestellt. Wenn man den Zucker weglassen möchte, sind auch andere Süßungsmittel möglich. Auch Aromen und Farbstoffe sind zulässig.
Neue Pflichtangaben ab 08. Dezember
Der Alkoholgehalt muss mindestens sieben Volumenprozent und weniger als 14,5 Volumenprozent aufweisen. Aufgrund dieses Alkoholgehaltes war ein Verzeichnis über die Zutaten bisher keine Pflicht.
Ab 8. Dezember 2023 ändern sich erfreulicherweise die Kennzeichnungsregeln für Getränke im Weinbereich – also auch für Glühwein. Die Angabe eines Zutatenverzeichnisses und einer Nährwertdeklaration werden verpflichtend.
(Ellen Schmitt, Ernährungsexpertin beim VSB)
Dabei kann der Hersteller diese auch elektronisch – zum Beispiel über einen QR-Code – angeben, wenn darauf auf dem Etikett hingewiesen wird. In diesem Fall ist nur der Brennwert direkt auf dem Etikett anzugeben.
Kalorienbombe Glühwein
Durch den hohen Zucker- und Alkoholgehalt haben alle Glühweinsorten relativ viele Kalorien. So enthält ein Becher mit 200 Millilitern Glühwein im Durchschnitt 180 Kalorien. Somit ist er laut Schmitt „nur für den gelegentlichen Genuss geeignet“. Da Mindesthaltbarkeitsdatum und Jahrgangsbezeichnung nicht angegeben werden müssen, können Verbraucher das Alter des Glühweins nicht feststellen. Originalverpackt lässt sich Glühwein zwei Jahre lang aufbewahren. Angebrochene Glühweinverpackungen sollten kühl gelagert und innerhalb von drei Tagen verbraucht werden, so der Rat des VSB abschließend.