Di., 24.08.2021 , 10:44 Uhr

Landkreis Coburg

Landkreis Coburg: Soforthilfen für Hochwassergeschädigte möglich

Meldungen müssen bis Ende August bei den Gemeinden vorliegen

Die bayerische Staatsregierung unterstützt Hochwasser-Geschädigte mit Soforthilfen. Wir berichteten! Die Hilfen sind laut Staatsregierung für Geschädigte aus bayerischen Regionen, die in den zurückliegenden Wochen durch Naturkatastrophen geschädigt wurden. Der Coburger Landrat Sebastian Straubel und der CSU-Landtagsabgeordnete Martin Mittag machten sich in München dafür stark, zu prüfen, ob auch der Landkreis Coburg in dieses Soforthilfeprogramm aufgenommen werden kann. Dazu sind nun Schadensmeldungen nötig.

Schäden müssen den lokalen Behörden gemeldet werden

Hochwasserschäden der vergangenen Wochen können laut Landratsamt Coburg den jeweiligen Gemeinden oder Städten gemeldet werden. Diese werden gesammelt an das Landratsamt weitergegeben. Die Schadenshöhe muss aktuell lediglich in Circa-Werten angegeben werden. Rechnungen für die Schadensbehebungen müssen laut der Behörde noch nicht eingereicht werden. Das Landratsamt meldet die Schadenshöhe dann an die Staatsregierung, um mögliche Soforthilfen zu prüfen.

Prüfung der Regierung steht aus

Das Landratsamt weist darauf hin, dass eine Garantie für den Erhalt von Soforthilfen aktuell nicht gegeben werden kann. Dazu muss erst eine Prüfung durch die Regierung in München erfolgen.

 

Wir versuchen zu unterstützen. Die entstandenen Schäden den Gemeinden zu melden, ist eine Möglichkeit, finanzielle Hilfe erhalten zu können.

(Sebastian Straubel, Coburger Land und MdL Martin Mittag)

 

Meldungen müssen bis Ende August eingehen

Aufgrund der Antragsstellungsfrist bis Ende September bittet das Landratsamt Bürgerinnen und Bürger, entstandene Schäden bis Ende August den Stadt- oder Gemeindeverwaltungen zu melden.

Hochwasser Landkreis Coburg Unwetter

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