Die Polizei ermittelt gegen einen 24 Jahre alten Tatverdächtigen aus dem Landkreis Forchheim, der sogenannte Deepfake-Lichtbilder erstellt haben soll. Rund 21 Geschädigte sind betroffen, die den Tatverdächtigen zum Teil persönlich kannten. Der Fall wurde im Dezember 2025 bekannt, nachdem einer Zeugin ein entsprechendes Foto über soziale Medien zugespielt worden war.
24-Jähriger erstellt mit Fotos der Geschädigten Fake-Nacktbilder und -Videos
Nach derzeitigen Erkenntnissen erstellte der 24-Jährige über mehrere Monate mithilfe digitaler Bearbeitungssoftware sogenannte Deepfake-Lichtbilder. Das heißt, er veränderte unverfängliche Fotos zu Nacktbildern beziehungsweise zu sexualisierten Darstellungen. Als Quellen dienten eigene, teils heimlich gefertigte Aufnahmen, aber auch für den Tatverdächtigen zugängliche Fotos aus sozialen Netzwerken. Die veränderten Dateien wurden anschließend auf Erotikplattformen veröffentlicht und in einschlägigen Chatgruppen geteilt.
21 Frauen im Alter von 20 bis 25 Jahren werden Opfer von Deepfake-Lichtbildern
Wochenlange Ermittlungen führten zu insgesamt 21 geschädigten Frauen im Alter von 20 bis 25 Jahren. Die meisten von ihnen stammen aus dem Landkreis Forchheim oder aus benachbarten Landkreisen. Sie kannten den 24-Jährigen teilweise persönlich, einige waren sogar mit ihm befreundet. Umso erschütterter zeigten sie sich, als sie von den Ermittlungsergebnissen erfuhren, so die Polizei.
Digitale Auswertungen lassen sich bis ins Jahr 2024 zurückverfolgen
Bei der Durchsuchung der sichergestellten IT-Geräte wurde eine große Anzahl an Bildern und Chatverläufen festgestellt und ausgewertet. Digitale Spuren lassen sich bis ins Jahr 2024 zurückverfolgen. Die Auswertung des Materials gestaltete sich aufwendig und dauerte mehrere Wochen an. Im Zuge der Ermittlungen traten zudem weitere Verdachtsfälle im Bundesgebiet zutage; die zuständigen Behörden wurden bereits informiert.
24-Jähriger muss sich wegen mehrerer Delikte verantworten
Folgende Tatbestände wurden angezeigt: Nachstellung, Beleidigung auf sexueller Grundlage, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Verbreitung sexualisierter Darstellungen, Verleumdung und Hausfriedensbruch sowie Verstöße gegen das Kunsturhebergesetz. Die abschließende rechtliche Würdigung obliegt nun der Staatsanwaltschaft Bamberg.