Am kommenden Donnerstag (23. September) entfällt im Landkreis Kronach die 3G-Regel in Innenbereichen. Der Landkreis unterschreitet am Dienstag (21. September) an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 35.
In diesem Bereichen entfällt die 3G-Regel:
- öffentliche und private Veranstaltungen bis 1.000 Personen in nichtprivaten Räumlichkeiten
- Sportstätten und praktische Sportausbildung, Fitnessstudios
- Kulturbereich mit Theatern, Opern, Konzerthäusern, Bühnen, Kinos, Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten
- Gastronomie
- Beherbergungswesen
- Hochschulen, Tagungen, Kongresse, Bibliotheken und Archive
- außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Musikschulen, Fahrschulen und der Erwachsenenbildung
- zoologische und botanische Gärten
- Freizeiteinrichtungen einschließlich Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Führungen, Freizeitparks, Indoorspielplätzen, Spielhallen und -banken, Wettannahmestellen
- touristischer Bahn- und Reisebusverkehr
- Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist und die keine medizinischen, therapeutischen oder pflegerischen Leistungen sind.
- Besuch von Patienten in Krankenhäusern
In diesen Bereichen gilt die 3G-Regel weiterhin
Wie der Landkreis mitteilt, gilt in diesen Bereichen weiterhin die 3G-Regel:
- Alten-, Pflege- und Behinderteneinrichtungen
- Zugang zu Messen sowie Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern