Der Bundesgerichtshof hat die Revision von Werner M., der im März 2025 seine ehemalige Lebensgefährtin in Kulmbach getötet hatte, als unbegründet verworfen. Damit ist das im Oktober 2025 gefällte Urteil des Landgerichts Bayreuth auf lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes nun endgültig rechtskräftig.
Geplanter Angriff aus Wut über Trennung
Das Schwurgericht sah es als erwiesen an, dass der Täter seiner ehemaligen Lebensgefährtin nach der Heimkehr von einem Treffen mit einer Freundin entsprechend eines vorab gefassten Plans auflauerte und sie unvermittelt mit einem Jagdmesser angriff. Aus Frust über die Trennung sowie über weitere Zurückweisungen fügte er ihr tödliche Verletzungen zu, an denen die Frau innerhalb weniger Minuten verstarb. Obwohl der Mann bei der Tat alkoholisiert war, bescheinigten ihm Gutachter eine uneingeschränkte Steuerungsfähigkeit, wodurch er als voll schuldfähig gilt.
Heimtücke und niedrige Beweggründe
Die Richter werteten das Vorgehen des Angeklagten als Mord unter Verwirklichung der Merkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe. Eine besondere Schwere der Schuld, wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, stellte die Strafkammer hingegen nicht fest. Der Täter, der noch am Tattag in der Wohnung festgenommen wurde und seither in Untersuchungshaft saß, muss nun seine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßen.