Das Erzbistum Bamberg hat Erkenntnisse über einen historischen Fall von sexuellem Missbrauch im Jahr 1976 öffentlich gemacht. Ein damaliger Internatsdirektor wurde nach Missbrauchsvorwürfen nicht angezeigt, sondern ins Ausland versetzt – obwohl kirchliche Stellen nachweislich von den Vorwürfen wussten. Der beschuldigte Priester verstarb im Jahr 2000.
Systematische Vertuschung über Ländergrenzen hinweg
Aus Archivdokumenten geht hervor, dass sowohl die damalige Bamberger Bistumsleitung als auch das Auslandssekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und das Apostolische Vikariat Windhoek von den Vorwürfen wussten. Der Priester, der von 1970 bis 1976 das Bamberger Internat leitete, wurde 1976 nach Namibia und 1986 nach Mailand versetzt. Staatliche Behörden wurden nach derzeitigem Erkenntnisstand nicht eingeschaltet. Aus den Akten sind die Namen von fünf betroffenen Schülern des Bamberger Internats bekannt; weitere Taten im Ausland sind nicht aktenkundig. Die genauen Verantwortlichkeiten sind Gegenstand einer wissenschaftlichen Untersuchung, deren Ergebnisse im Frühjahr 2027 erwartet werden.
Erzbischof Gössl gesteht „institutionelles Versagen“ ein
Der seit 2024 amtierende Bamberger Erzbischof Herwig Gössl erklärte, man wolle die Vergangenheit offen aufarbeiten. Die bisherigen Erkenntnisse machten ein klares Fehlverhalten der damaligen Verantwortlichen deutlich. Der Schutz von Tätern habe Vorrang vor dem Schutz der Kinder gehabt. „Wir bedauern dieses institutionelle Versagen ausdrücklich und versichern, dass dieses Vorgehen heute völlig undenkbar ist“, so Gössl.
Bischofskonferenz verweist auf verschärfte Schutzmaßnahmen
Auch das Auslandssekretariat der DBK bedauerte, dass Auslandsgemeinden in der Vergangenheit als Zufluchtsorte für Missbrauchstäter genutzt wurden. Der Leiter des Sekretariats, Monsignore Peter Lang, betonte, dass heute strikte Sicherheitsvorkehrungen gelten. Seelsorger, die ins Ausland entsandt werden, müssen mittlerweile ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, Präventionsschulungen nachweisen und eine Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Bischofs vorweisen. Das Auslandssekretariat arbeitet derzeit seine eigenen Akten auf.