Wer in der Vorweihnachtszeit oder am Black Friday Geschenke oder Schnäppchen im Ausland bestellt, muss zoll- und steuerrechtlich einiges zu beachten. Darüber informiert das Hauptzollamt Regensburg in einer Pressemitteilung.
Paketen aus Nicht-EU-Staaten
Sendungen aus dem EU-Inland
Sendungen innerhalb der EU können grundsätzlich ohne Zollformalitäten abgewickelt werden, informiert das Hauptzollamt weiter. Bei einer Paketsendung mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren (wie zum Beispiel alkoholische Getränke, sonstige alkoholhaltige Waren und Kaffee) aus einem EU-Mitgliedsstaat nach Deutschland ist jedoch die entsprechende Verbrauchsteuer zu entrichten. Dies gilt auch für Geschenksendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren, die auf dem Postweg von privat an privat versandt werden.
Vorsicht bei Fälschungen oder fehlenden Kennzeichnungen
Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich als Fehlkauf erweisen, wenn sie ge-fälscht sind, warnt das Hauptzollamt. Bestellungen solcher Produkte können rechtliche Folgen haben, da der Zoll gefälschte Waren grundsätzlich beschlagnahmt. Oft wird der Kaufpreis nicht zurückerstattet und der Marken- beziehungsweise der Rechteinhaber kann zivilrechtliche Ansprüche geltend machen.
Gesundheitliche Risiken vermeiden
Auch die Produktsicherheit sollte beim Online-Shopping nicht außer Acht gelassen wer-den, um gesundheitliche Risiken bei Spielzeug, Elektronik, Kosmetik oder medizinischen Produkten zu vermeiden. Stellt der Zoll fest, dass Produkte die EU-Standards nicht erfüllen, entscheidet die zuständige Marktüberwachungsbehörde über die Einfuhr. Fehlen CE-Kennzeichen oder wichtige Warnhinweise, kann die Ware zurückgewiesen oder vernichtet werden.
Auf korrekte Kennzeichnungen achten
Verbraucherinnen und Verbraucher sollten deshalb auf korrekte Kennzeichnungen ach-ten, bei Produkt- und Herkunftsinformationen sowie unrealistisch günstig erscheinenden Angeboten genau hinsehen und nur bei seriösen Anbietern bestellen.
Tabakwaren müssen deutsches Steuerzeichen haben
Paketsendungen nach Deutschland mit Tabakwaren (wie Zigaretten, Rauchtabak oder Zigarren) und Substitute für Tabakwaren (Liquids für E-Zigaretten und deren Mischkom-ponenten, Einweg-E-Zigaretten) ohne gültige deutsche Steuerzeichen sind verboten. Ta-bakwaren beziehungsweise deren Ersatzwaren ohne deutsches Steuerzeichen werden vom Zoll beschlagnahmt.
Teure Schnäppchen aus dem Ausland
Schnäppchen aus dem Ausland können teuer werden, wenn Einfuhrvorschriften und mögliche Abgaben nicht berücksichtigt werden. Ich empfehle, sich vorher auf www.zoll.de gründlich zu informieren.
René Matschke, Leiter des Hauptzollamts Regensburg
Informationen auf der Homepage des Zolls
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Website des Zolls umfassend über die Einfuhrbestimmungen informieren. Für schnelle Auskünfte steht dort der Chatbot „TinA“ zur Verfügung. Mit dem Abgabenrechner lässt sich dort zudem ermitteln, welche Einfuhrabgaben voraussichtlich anfallen.