Mit einer besonders perfiden Betrugsmasche brachten unbekannte Täter am Samstagabend (6. Juni) ein älteres Ehepaar aus Wunsiedel um einen fünfstelligen Geldbetrag. Die Kriminalpolizei Hof ermittelt und bittet Zeugen um Hinweise. Die über 80 Jahre alten Eheleute wurden telefonisch von einem angeblichen Polizeibeamten kontaktiert. Dieser behauptete, ihre Tochter habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Um die angeblichen Unfallopfer medizinisch versorgen zu können, müsse kurzfristig eine hohe Geldsumme bereitgestellt werden.
Täter setzen Opfer unter Druck
Durch die dramatische Schilderung gerieten die Senioren in eine Ausnahmesituation. Unter dem Eindruck des vermeintlichen Notfalls folgten sie den Anweisungen der Anrufer und bereiteten die geforderte Geldsumme vor. Gegen 17.40 Uhr erschien schließlich ein unbekannter Mann an der Wohnadresse des Ehepaares in der Straße „Am Schwarzenbachgrund“. Dort übergaben die Senioren dem angeblichen Polizeibeamten Bargeld im fünfstelligen Bereich.
Betrug fliegt erst später auf
Erst als die tatsächliche Tochter kurze Zeit später ihre Eltern besuchte, wurde der Schwindel offenbar. Den Geschädigten gelang es noch zu beobachten, wie der Geldabholer zu Fuß in Richtung Holenbrunn flüchtete. Eine umgehend eingeleitete Fahndung unter Beteiligung mehrerer Polizeistreifen blieb jedoch ohne Erfolg.
Der Abholer wird wie folgt beschrieben:
Möglicherweise hielt sich eine weitere tatverdächtige Person in direkter Nähe des Übergabeortes auf. Zu dieser Person liegen keine näheren Personenbeschreibungen vor. Die Kriminalpolizei Hof nimmt Hinweise zu diesem Fall unter der Telefonnummer 09281/704-0 entgegen.
Polizei warnt vor Schockanrufen
Die Polizei warnt erneut vor der Betrugsmasche der sogenannten Schockanrufe. Personen sollten grundsätzlich keine Geldbeträge oder Wertgegenstände an unbekannte Personen übergeben und keine Auskünfte über ihre finanziellen Verhältnisse erteilen. Wer einen derartigen Anruf erhält, sollte sich nicht unter Druck setzen lassen, das Gespräch sofort beenden und im Zweifel selbst Kontakt zu Angehörigen oder der örtlichen Polizeidienststelle aufnehmen.