Die Stadt Hof weist erneut auf das bestehende Fütterungsverbot von Tauben im Stadtgebiet hin. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Bußgeldstrafe rechnen.
Verordnung als Maßnahme zur Bekämpfung verwilderter Tauben
Bereits seit 2020 gilt die aktuelle Verordnung zum Verbot der Fütterung von Tauben im Hofer Stadtgebiet. Nun hat die Stadt erneut darauf hingewiesen. Die Verordnung über die Bekämpfung verwilderter Tauben in der Stadt Hof dient als Grundlage des Verbots.
Verbot soll Gesundheit der Einwohner schützen und Verschmutzung von Gebäuden verhindern
Als Ziel des Fütterungsverbots gibt die Stadt an, die Gesundheit der Hofer Einwohner schützen zu wollen. Außerdem soll eine Verschmutzung von Gebäuden durch Taubenkot verhindert werden. Durch die Fütterung von Tauben verbessert sich ihre Lebensgrundlage. Dadurch bauen die Tiere in der Nähe dieser Plätze Nester und legen dort ihre Eier ab. Dies ist meist auf Dachvorsprüngen, unter Balkonen, in Mauernischen oder auch unter Brücken der Fall.
Taubenfüttern als Ordnungswidrigkeit
Die Folge der Ausbreitung der Tiere im Stadtgebiet seien massive negative Auswirkungen auf die Gebäudesubstanz sowie die Sauberkeit öffentlicher Bereiche. Die Stadt Hof erhofft sich, dieses Problem durch das geltende Fütterungsverbot einzudämmen. Dementsprechend wird das Füttern der Tiere als Ordnungswidrigkeit geahndet. Bei Verstößen ist mit Bußgeldstrafen zu rechnen.