Di., 23.12.2025 , 11:22 Uhr

Stadt Hof

+UPDATE+ Prozess gegen Ex-Soldaten am Landgericht Hof: Urteil ist gefallen!

Angeklagter erhält sechs Jahre und drei Monate Haft

Im Strafverfahren gegen einen Ex-Soldaten (31) aus dem Landkreis Hof wegen mehrfacher Vergewaltigung ist am Dienstag (23. Dezember) das Urteil am Landgericht Hof gefallen. Der 31-Jährige wurde zu sechs Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.

Angeklagter vergewaltigt Frau, verbreitet Sexvideos im Netz und ist unter anderem im Besitz von Kinderpornografie 

Die Kammer hat festgestellt, dass der Angeklagte Ben R. in der Schweiz eine Frau schwer vergewaltigt und dabei auch körperlich verletzt hat. Außerdem wurde er schuldig gesprochen, Sexvideos heimlich zu filmen und im Internet zu verbreiten, zahlreiche kinderpornografische Bilder und Videos zu besitzen sowie pyrotechnische Gegenstände wie eine Leuchtspurpatrone zu lagern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann noch Berufung einlegen.

Generalstaatsanwaltschaft forderte elf Jahre und sechs Monate

Vor knapp einer Woche, am 17. Dezember, wurden die Plädoyers gehalten. Nach der Vernehmung von Zeugen sowie Sachverständigen sah die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Tatvorwürfe als erwiesen an. Sie beantragte eine Verurteilung wegen zahlreicher Sexual- und Gewaltdelikte, darunter mehrfacher schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung sowie Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs. Außerdem wurden Vorwürfe wegen Kinderpornografie und Waffenstraftaten erhoben. Gefordert wurde eine Gesamtfreiheitsstrafe von elf Jahren und sechs Monaten sowie die Anordnung der Sicherungsverwahrung, hilfsweise deren Vorbehalt.

Verteidigung beantragt in vier Fällen Freispruch

Auch die Vertreter der Nebenklage hielten ihre Schlussvorträge und beantragten für die ihre Mandantinnen betreffenden Taten jeweils eine Verurteilung entsprechend den Anklagevorwürfen. Die Verteidigung beantragte hingegen Freispruch von den Vergewaltigungsvorwürfen zum Nachteil von vier Frauen sowie vom Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz.

Im Übrigen räumten die Verteidiger eine Strafbarkeit unter anderem wegen Vergewaltigung zum Nachteil einer weiteren Frau, wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie wegen Besitzes von Kinderpornografie und pyrotechnischen Gegenständen ein, stellten jedoch keinen Antrag zur Strafhöhe.

Programmhinweis: TVO wird über den Prozess und das Urteil im Fall des Ex-Soldaten in Oberfranken Aktuell berichten. Die Sendezeiten sind ab 18 Uhr im Kabel und ab 19 Uhr via Satellit auf Franken Plus sowie online auf tvo.de im Livestream und in der Mediathek.

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