Mo., 12.09.2022 , 09:12 Uhr

Oberfranken / Deutschland

"Warum soll ich morgens um 7 Uhr schon arbeiten?": Handwerks-Chef kritisiert kommendes Bürgergeld

Kritik des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks

Das von der Bundesregierung anvisierte Bürgergeld zum 01. Januar 2023 wirft seine Schatten bereits jetzt voraus. Nach dem Ampel-Willen soll damit das Hartz IV-System ersetzt werden. Das neue Bürgergeld sieht einen Regelsatz von 502 Euro für Alleinstehende vor. Das neue Konzept wird vorab unter anderem von Hans Peter Wollseifer, dem Präsidenten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), scharf kritisiert.

„Nicht-Arbeiten lohnt sich mehr“

In der „Rheinischen Post“ äußerte sich der Handwerks-Boss jetzt sehr kritisch zum neuen Bürgergeld. Aus seiner Sicht wird das neue System dazu führen, „dass sich für mehr Menschen als bisher das Nicht-Arbeiten mehr lohnt als das Arbeiten“. Wollseifer begründete seine Einschätzung neben dem Anstieg des Regelsatzes auch mit dem Wegfall von Sanktionen und der kompletten Übernahme der Heizkosten für die betroffenen.

 

Viele fragen sich, warum soll ich morgens um 7 Uhr schon arbeiten, wenn derjenige, der das Bürgergeld bezieht, fast das Gleiche bekommt.

(Hans Peter Wollseifer, ZDH-Präsident, zitiert in der „Rheinischen Post“)

 

Bürgergeld soll z um 01. Januar 2023 kommen

Laut dem ZDH-Präsidenten brauchen Langzeitarbeitslose eine Unterstützung, um wieder in Arbeit zu kommen. Das Konzept des Bürgergeldes gewährleistet dies in den Augen von Wollseifer aber nicht. Neben dem Regelsatz von 502 Euro für Alleinstehende sieht das neue Bürgergeld für volljährige Partner 451 Euro im Monat vor. Für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren sind 420 Euro vorgesehen. Für Sechs- bis 13-Jährige sollen es 348 Euro, für bis zu Fünfjährige 318 Euro sein. Das Bürgergeld soll zum 01. Januar 2023 eingeführt werden. Hartz IV wäre somit zum Start in das neue Jahr Geschichte.

 

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