Am Mittwoch (17. April) wurden zwei Männer mit deutsch-russischer Staatsangehörigkeit, Dieter S. und Alexander J., in Bayreuth festgenommen. Sie werden dringend verdächtigt, für den russischen Geheimdienst tätig gewesen und Anschläge in Deutschland geplant zu haben. Dieter S. werden zudem die "Verabredung zur Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie zur Brandstiftung und sicherheitsgefährdendes Abbilden militärischer Anlagen" vorgeworfen, so die Bundesstaatsanwaltschaft. Im Fokus stand die Hilfe Deutschlands für die Ukraine.
Dieter S. steht in Kontakt zum russischen Geheimdienst und plante Sprengstoff- und Brandanschläge
Dieter S. steht in Kontakt zu einer Person, die an einen russischen Geheimdienst angebunden ist. Mit dieser Person tauschte sich der Beschuldigte seit Oktober 2023 über mögliche Sabotageaktionen in Deutschland aus. Die Aktionen sollten insbesondere dazu dienen, die aus Deutschland der Ukraine gegen den russischen Angriffskrieg geleistete militärische Unterstützung zu unterminieren. Vor diesem Hintergrund erklärte sich der Beschuldigte gegenüber seinem Gesprächspartner bereit, Sprengstoff- und Brandanschläge vor allem auf militärisch genutzte Infrastruktur und Industriestandorte in Deutschland zu begehen. Zur Vorbereitung sammelte Dieter S. Informationen über potentielle Anschlagsziele, darunter auch Einrichtungen der US-Streitkräfte. Alexander J. half ihm spätestens ab März 2024. Einige der ins Visier genommenen Objekte kundschaftete Dieter S. vor Ort aus. Er fertige Fotos und Videos von Militärtransporten und -gütern an. Die gesammelten Informationen übermittelte er an seinen Gesprächspartner.
Dieter S. wird vorgeworfen, Mitglied einer terroristischen Vereinigung zu sein
Dieter S. wurde am Mittwoch (17. April) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm dem Haftbefehl vom 9. April 2024 eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Zugleich hat der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs Dieter S. einen weiteren Haftbefehl vom 11. April 2024 eröffnet und insoweit Überhaft notiert. Dieser Haftbefehl betrifft den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Dieter S. war als Kämpfer der „Volksrepublik Donezk“ tätig
Nach dem zugrunde liegenden Sachverhalt besteht der dringende Verdacht, dass Dieter S. zwischen Dezember 2014 und September 2016 in der Ostukraine als Kämpfer einer bewaffneten Einheit der „Volksrepublik Donezk“ („VRD“) tätig war und in diesem Zusammenhang über eine Schusswaffe verfügte. Bei der VRD handelt es sich um eine pro-russische Vereinigung, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über den ukrainischen Verwaltungsbezirk Donezk mit dem Ziel der Loslösung von der Ukraine beanspruchte und sich intensive Auseinandersetzungen mit den ukrainischen Streitkräften lieferte. Dabei setzte die Vereinigung immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein.