In der Nacht von Freitag auf Samstag wollte eine Zivilstreife in der Siechenstraße in Bamberg einen Motorroller einer Verkehrskontrolle unterziehen, da der Faherer durch seine unsichere Fahrweise aufgefallen war. Es befanden sich zwei Personen auf dem Fahrzeug. Der Fahrer versuchte allerdings, sich der Kontrolle zu entziehen. Als sich die Polizeibeamten mit dem Dienst-Pkw vor ihn setzten, um ihn auszubremsen, wich der Rollerfahrer auf den Gehweg aus. Die dort laufenden Fußgänger konnten sich teilweise nur durch Sprünge zur Seite retten. Der Roller bog dann in die Letzengasse ein, die mit einem Pkw nicht befahrbar ist. Somit konnte das Polizeifahrzeug nicht folgen. In der Mittelstraße wurden schließlich ein 30-jähriger und ein 35-jähriger angetroffen, die beide zu Fuß unterwegs waren und als die zuvor Verfolgten erkannt wurden. Den Roller und ihre Helme hatten die beiden in der Letzengasse liegen lassen. Nachdem sie anfangs abgestritten hatten, gefahren zu sein, gestand der jüngere der beiden, dass er das Fahrzeug geführt hatte. Es stellte sich heraus, dass er nicht nur keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt, sondern ihm das Führen von Kraftfahrzeugen sogar gerichtlich verboten wurde. Neben einer leichten Alkoholisierung ergab ein entsprechender Urin-Test, dass er unter Einfluss von Amphetamin stand. Es folgte eine Blutentnahme im Klinikum Bamberg. Außerdem wurden erhebliche Mängel am Fahrzeug festgestellt. Unter anderem fehlte der Tacho und die Reifen waren abgefahren.