Die Blumenhändler in Bayern dürfen am kommenden Sonntag (14. Februar) unter Auflagen öffnen, das verkündete die Industrie- und Handelskammer zu Coburg am Mittwoch (10. Februar). Das bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bewilligte die Sonntagsöffnung am Valentinstag mit einer Ausnahmebewilligung, denn am 14. Februar gilt der aktuelle, bundesweite Lockdown weiterhin.
Ausnahmeregelung gilt nur für den Sonntag
Für die Öffnung am Valentinstag setzte sich die IHK-Organisation ein, um den Blumenhändlern an diesem für die Branche wichtigen Tag wenigstens teilweise die Geschäftstätigkeit zu ermöglichen. Die infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen und Einschränkungen gelten nach wie vor, das vorherige Besichtigen der Waren im Geschäft ist nicht erlaubt. Möglich ist ausschließlich das Abholen oder Ausliefern vorbestellter Ware („Click/Call & Collect“). Die Ladenöffnung ist ausschließlich am Valentinstag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr „zum Zwecke der Abgabe von Blumen“ gestattet. Die Verfügung des Staatsministeriums gilt für Verkaufsstellen in Bayern, in denen in erheblichem Umfang Blumen gehalten werden. Das ist der Fall, wenn im Verhältnis zum gesamten Warensortiment der Verkaufsstelle, der Anteil an Blumen am Gesamtumsatz mehr als 50 Prozent beträgt.