Ulvi Kulac wird vorerst nicht aus der Psychiatrie in Bayreuth entlassen. Das hat das Landgericht Bayreuth jetzt festgelegt. Grund dafür wäre eine notwendige vorgezogene Anhörung, die das Landgericht allerdings abgelehnt hat.
Als Begründung gibt das Gericht an, dass die turnusmäßige Anhörung ohnehin im Januar stattfindet. Es gäbe aktuell keinen Anlass die Anhörung vorzuziehen. Nachdem Ulvi Kulac im vergangenen März vom Vorwurf des Mordes an Peggy Knobloch freigesprochen worden war, hatte das Gericht angeordnet, die Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zu überprüfen. Dort sitzt Ulvi Kulac allerdings nicht wegen des vermeintlichen Mordes, sondern wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern. Ein Gutachten soll klären, welche Gefahr von dem heute 36-Jährigen ausgeht.