Di., 06.09.2022 , 10:41 Uhr

Bayern / Oberfranken

Entlastungspaket des Bundes: Bayerischer Beamtenbund fordert Hilfen auch für Beamte im Ruhestand!

Staatsregierung muss laut BBB zeitnah entscheiden

Die Bundesregierung schnürte am 04. September das dritte Entlastungspaket mit einem Volumen von 65 Milliarden Euro. Wir berichteten! So gibt es unter anderem Einmalzahlungen für Rentnerinnen und Rentner. Im Zuge dessen fordert jetzt der Bayerische Beamtenbund (BBB) auch Entlastungen für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand.

BBB-Chef: „Bayern muss schnell handeln“

Die Bundesregierung plant die Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner in Höhe von 300 Euro zum 01. Dezember. Die Auszahlung der Gelder soll über die Deutsche Rentenversicherung erfolgen. Der Bayerische Beamtenbund fordert im Zuge dieses Entlastungspaketes auch Hilfen für Ruhestandbeamte. So liegt für Landesbeamte im Ruhestand die Kompetenz zur Regelung bei den Ländern. Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), fordert nun von der Staatsregierung in München:

 

Bayern muss jetzt schnell handeln! …die Bayerische Staatsregierung ist jetzt auch in besonderer Art und Weise gefragt.“

(Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes)

 

Beamtenbund fordert zeitnahe Entscheidung der Staatsregierung

Der Beamtenbund fordert einen zeitnahen Beschluss der Staatsregierung zur Übernahme der Energiepreispauschale auf bayerische Versorgungsempfänger sowie eine Rechtsgrundlage zur Auszahlung des Betrags. So soll nach dem Willen des Beamtenbundes ebenso eine Auszahlung bis zum 01. Dezember 2022 erfolgen. Nach den Worten des BBB betreffen hohe Energiepreise sowie die Inflation nicht nur aktive Beschäftigte.

 

Ich sehe keinen vertretbaren Grund, die Versorgungsberechtigten in Bayern hier außen vor zu lassen.

(Rainer Nachtigall, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes)

 

Der Beamtenbund würde einen derartigen Beschluss der Staatsregierung als wichtiges Signal sehen, „dass die Wertschätzung, die der Freistaat Bayern seinen Beschäftigten entgegenbringt, nicht mit dem Ruhestandseintritt endet“.

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