Im Fall des toten Säuglings, der am 19. Juli in einem Abfalleimer in Heinersreuth (Landkreis Bayreuth) gefunden wurde, beginnt am 25. März 2022 die Hauptverhandlung vor der 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth. Zehn Verhandlungstage sind angesetzt. Dies teilte das Gericht am Freitag (25. Februar) mit. Im Fokus steht die damals 19-jährige Mutter. Ihr wird Totschlag vorgeworfen. Wir berichteten über den Fall!
Vorwurf des Totschlags
Laut Anklageschrift erhob die Staatsanwaltschaft Bayreuth gegen die Angeschuldigte wegen des Vorwurfs des Totschlags Anklage zur 1. Großen Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth. Die Anklage legt der Angeschuldigten folgende Tat zur Last...
Im Wortlaut der Anklage heißt es:
Die Staatsanwaltschaft Bayreuth legt der zur Tatzeit 19-jährigen Angeschuldigten, die sich weiter in Untersuchungshaft befindet, zur Last, in der Nacht vom 17. auf den 18.Juli 2021 ein lebensfähiges Mädchen, das sie kurz zuvor im Badezimmer einer Heinersreuther Wohnung zur Welt gebracht hatte, getötet zu haben, indem sie dieses nach Durchtrennung der Nabelschnur in Tötungsabsicht in eine Plastikverpackung einwickelte und in einen grauen Müllsack legte. Das Kind soll daraufhin binnen kurzer Zeit verstorben sein. Noch in derselben Nacht soll die Angeschuldigte die Babyleiche in einer Mülltonne des Anwesens in Heinersreuth entsorgt haben.
20 Zeugen sollen gehört werden
Vor die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth sind derzeit 20 Zeuginnen und Zeugen geladen. Weiterhin nehmen vier Sachverständige aus den Bereichen forensische Psychiatrie, Gynäkologie und Rechtsmedizin an der Hauptverhandlung teil. Geplant ist ein Urteil am 29. April 2022. Dieser Termin ist allerdings abhängig vom Verlauf der Beweisaufnahme.