Zu einem ausgesprochen skurrilen Vorfall kam es am Mittwoch (10. Juni) im Hauptbahnhof Hof. Ein Ladendiebstahl der etwas anderen Art rief die Bundespolizei auf den Plan und endete für den Täter schließlich im Krankenhaus sowie mit mehreren Strafanzeigen.
Erst der Senf-Diebstahl, dann der Fluchtversuch
Gegen Nachmittag schlugen Mitarbeiter eines Bahnhofsgeschäfts Alarm und verständigten eine Streife des Bundespolizeireviers Hof. Ein 39-jähriger polnischer Staatsbürger hatte im Laden eine volle Senfflasche entwendet. Anstatt die Beute einzupacken, trank der Mann den Inhalt der Flasche noch vor Ort komplett aus und ergriff anschließend die Flucht. Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf und konnten den Tatverdächtigen wenig später in einem bereits abfahrbereiten Regionalexpress ausfindig machen. Der Mann war zu diesem Zeitpunkt augenscheinlich stark alkoholisiert.
Aggressiver Widerstand und ein versuchter Kopfstoß
Als die Bundespolizisten den 39-Jährigen im Zug kontrollieren wollten, eskalierte die Situation. Der Mann weigerte sich strikt, seine Ausweispapiere vorzuzeigen. Stattdessen überschüttete er die Einsatzkräfte mit heftigen Beleidigungen und versuchte plötzlich, einem der Beamten einen gezielten Kopfstoß zu versetzen. Den Polizisten gelang es jedoch, den Angriff abzuwehren. Der rabiate Reisende wurde vorläufig festgenommen, in Handschellen aus dem Zug geführt und zur Dienststelle gebracht.
Bauchschmerzen nach „kulinarischem Genuss“
Auf der Wache angekommen, plagten den Festgenommenen plötzlich starke Bauchschmerzen. Ob das unübliche und schnelle Austrinken einer ganzen Flasche Senf die Ursache für die medizinischen Beschwerden war, lässt sich laut Polizei nicht mit Sicherheit sagen. Zur Sicherheit wurde der Mann zur Untersuchung in das Sana-Klinikum Hof transportiert. Nachdem er dort medizinisch versorgt und seine Gewahrsamsfähigkeit bescheinigt worden war, durfte der 39-Jährige die Dienststelle wieder verlassen. Die Aktion hat für ihn dennoch ein langes Nachspiel: Die Bundespolizei hat Ermittlungen wegen Diebstahls, Beleidigung, tätlichen Angriffs sowie Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.