Auch im Landkreis Lichtenfels ist die Wasserentnahme aus Flüssen aufgrund von zu niedrigen Wasserständen nun verboten, dies teilte das Landratsamt Lichtenfels am heutigen Freitag (04. Juli) mit. Die anhaltende Trockenheit führt bereits zum Austrocknen kleinerer Bäche und sinkenden Grundwasserständen im Landkreis Lichtenfels. Aufgrund der aktuellen Wetterprognose ist nicht mit einer dauerhaften Verbesserung der Niederschlagssituation zu rechnen.
Große Gefahr für die Natur
Das Landratsamt Lichtenfels weist darauf hin, dass in der aktuellen Situation bereits geringfügige Wasserentnahmen aus den Gewässern der Gewässerökologie schaden können. Vor allem in kleinen Gewässern ist schnell die Grenze überschritten, bei der den Lebewesen im und am Gewässer kein oder zu wenig Wasser zum Überleben bleibt und so große Schäden entstehen. Fischsterben oder ein ausgetrocknetes Bachbett können die Folge sein.
Wasserentnahme nur unter strengen Bedingungen
Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern im Rahmen des Gemeingebrauchs sind nur innerhalb der engen gesetzlichen Grenzen möglich. Das bedeutet, dass eine geringfügige Wasserentnahme mittels Handschöpfgefäßen nur noch bei größeren Fließgewässern mit ausreichender Wasserführung möglich ist, wobei zu beachten ist, dass jegliche ungenehmigte Einbauten zum Aufstauen des abfließenden Wassers widerrechtlich sind. Der Eigentümer- und Anliegergebrauch ist aufgrund der bestehenden Einschränkungen in den Wassergesetzen und der andauernden Niedrigwassersituation ab sofort nicht mehr gestattet. Dies gilt auch für Quellen, die Bäche bzw. Flüsse speisen.