Di., 21.03.2023 , 14:21 Uhr

Oberfranken / Bayern

Moderne Sklavenarbeit: Zoll überführt Paketdienstleister!

Bei 60 Stunden Arbeit in der Woche blieben den Beschäftigten 1.000 Euro netto übrig

Der Zoll überführte jetzt einen Paketdienstleister, der seinen Angestellten nicht nur einen Hungerlohn zahlte, sondern beim Blick auf die wöchentliche Arbeitszeit diese auch noch bis zur Erschöpfung arbeiten ließ. Für den Unternehmer hatte dies nun Konsequenzen.

Unternehmer aus Osteuropa meldet beschäftigte nicht korrekt an

Wie das Hauptzollamt Regensburg jetzt mitteilte, beschäftigte ein 45jähriger, aus Osteuropa stammender, Fuhrunternehmer aus dem Raum München über einen Zeitraum von drei Jahren eine Vielzahl von Mitarbeitern, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden.

45-Jähriger behält über 100.000 Euro an Löhnen ein

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Hof kam dem Unternehmer dadurch auf die Schliche, da er auch in Oberfranken Paketzusteller einsetzte. Das überwiegend aus Osteuropa stammende Personal wurde mit einem viel zu geringem Festgehalt vergütet. Einen Mindestlohn erhielten die Angestellten nicht. Laut dem Zoll blieb den Beschäftigten bei einer Wochenarbeitszeit von bis zu 60 Stunden teilweise monatlich nur knapp 1.000 Euro netto übrig. Durch die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns ersparte sich der Geschäftsmann
zudem rund 109.000 Euro an Löhnen.

Amtsgericht bittet Unternehmer zur Kasse

Das zuständige Amtsgericht München verurteile den Firmeninhaber zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Tagessätzen zu je 10 Euro. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von einem Wertersatz in Höhe von rund 64.000 Euro an. Zusätzlich muss der Beschuldigte die Kosten des Verfahrens tragen.

Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt

Aufgrund seines Geständnisses wurde die, durch das Gericht verhängte Freiheitsstrafe von 18 Monaten, zur Bewährung ausgesetzt.

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