Do., 30.06.2022 , 12:25 Uhr

Oberfranken

Neue Corona-Testverordnung: Das ändert sich jetzt bei einem Schnelltest...

Die meisten Menschen müssen nun drei Euro für einen derartigen Test bezahlen

Ab dem heutigen 30. Juni gilt in Deutschland eine Neufassung der Coronavirus-Testverordnung. Demnach sind Corona-Schnelltests ab sofort nicht mehr für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos. Die meisten Menschen müssen nun drei Euro für einen derartigen Test bezahlen. Zuletzt waren diese Tests kostenfrei. Die Kosten lagen für die Bundesregierung hierfür monatlich bei einer Milliarde Euro.

Anspruch auf kostenfreie Bürgertests haben weiterhin folgende Personengruppen:

Mitarbeiter von Pflegeheimen und Krankenhäusern machen ihre Tests weiterhin in den jeweiligen Einrichtungen. Ebenso erhalten Personen, die einen positiven Schnell- oder Selbsttest vorweisen können, sowie Personen mit Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet oder bei Ausbruchsgeschehen in vulnerablen Einrichtungen weiterhin einen kostenfreien PCR-Test.

Welche Nachweise muss man für kostenlose Tests vorlegen?

Wer eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchte, muss sich ausweisen und einen Nachweis erbringen: Bei Kleinkindern ist das die Geburtsurkunde oder der Kinderreisepass, bei Schwangeren der Mutterpass. Wer aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss darüber ein ärztliches Zeugnis im Original vorlegen. Teilnehmende an Impfwirksamkeitsstudien können sich von den Verantwortlichen der Studien einen Teilnahme-Nachweis ausstellen lassen und diesen vorlegen. Wer sich freitesten will, legt den PCR-Test vor. Gleiches gilt für Haushaltsangehörige von Infizierten, die zudem einen Nachweis für die übereinstimmende Wohnanschrift benötigen. Bei Besuchen in Pflegeheimen oder Krankenhäusern kann ein kostenloser Test vor Ort gemacht werden oder der Besuch wird der Teststelle gegenüber glaubhaft gemacht. Pflegende Angehörige müssen glaubhaft machen, dass sie einen pflegebedürftigen Angehörigen pflegen.

Einen Bürgertest gegen 3 Euro Eigenbeteiligung erhalten folgende Bürgerinnen und Bürger:

Bei sogenannten Risikoexposition (zum Beispiel: Veranstaltungen in Innenräumen, Konzerte, Theater, Hochzeiten) müssen sich Menschen, die sich testen lassen wollen, ab sofort mit drei Euro an den Bürgertests beteiligen.

Dies gilt für folgende Personengruppen: 

Auch für die Bürgertests mit einer Eigenbeteiligung von drei Euro ist es notwendig, den Anspruch nachzuweisen. Das geht etwa mit der Eintrittskarte für eine Veranstaltung, dem Vorzeigen der Corona-Warn-App oder bei Kontakten zu Risikopatienten mit einer Selbstauskunft.

Das Landratsamt Hof teilte in diesem Rahmen mit, dass in den lokalen Teststellen nur vollständig kostenfreie Testungen und damit keine Testungen mit Eigenanteil angeboten werden. Dies gilt auch für die Zentrale Teststation Hof sowie die Außenstelle in Münchberg. Bei privaten Anbietern sollte man sich vorab erkundigen, ob diese Stellen Tests mit einem Eigenanteil anbieten.

Corona Covid-19 Oberfranken Schnelltest

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