Di., 07.04.2020 , 10:54 Uhr

Neustadt bei Coburg: Grill-Party & Motorradausflug trotz Ausgangsbeschränkungen

Polizei leitet Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz ein

In den vergangenen Tagen stellten die Beamten der Polizeiinspektion Neustadt bei Coburg mehrere Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz fest. Nicht alle hielten sich an die bestehenden Ausgangsbeschränkungen.

Nürnberger unternehmen Motorrad-Spritztour

Bereits am frühen Sonntagnachmittag (05. April) stellten Beamte der Polizei Neustadt in Than,  im Bereich der Fischbacher Teiche, einen 55-jährigen Motorradfahrer mit seiner 52-jährigen Mitfahrerin fest. Beide wohnen in Nürnberg und machten trotz Verbotes im Zusammenhang mit der geltenden Ausgangsbeschränkung eine unerlaubte Ausflugsfahrt. Beide wurden nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt und müssen jeweils mit einem erheblichen Bußgeld rechnen.

46-Jähriger ohne Grund unterwegs

Unmittelbar darauf stellten Beamte der Polizei Neustadt einen 46-jährigen Mann aus Neustadt fest, der trotz der bestehenden Ausgangsbeschränkung mit seinem Kleintransporter in der Sonneberger Straße ohne triftigen Grund unterwegs war. Gegen den Mann wurde eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz angefertigt, die eine Geldbuße zur Folge haben wird.

Polizei beendet Grill-Party

Am frühen Montagabend (06. April) wurde die Polizei Neustadt zu einer unerlaubten Grill-Party mehrere Personen in die Jean-Paul-Straße gerufen. Dort hielten sich mehrere Personen, trotz der bestehenden Ausgangsbeschränkung, auf. Die Grill-Party wurde aufgelöst. Alle Personen erhielten Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz und müssen mit erheblichen Geldbußen rechnen.

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