Di., 30.11.2021 , 11:02 Uhr

Oberfranken

Oberfranken: Hochwasser-Geschädigte dürfen Finanzhilfen beantragen

Privathaushalte bekommen Zuschüsse für die Beseitigung ihrer Schäden

Die vom Hochwasser 2021 betroffenen Privathaushalte dürfen bei der Regierung von Oberfranken Finanzhilfen beantragen. Der Freistaat Bayern hat in Abstimmung mit dem Bund ein Programm zur Unterstützung aufgelegt, um bei der Beseitigung der Schäden zu helfen. Grundlage der Hilfsmaßnahmen ist der nationale Fonds „Aufbauhilfe 2021“. Das Hochwasser im Juli dieses Jahres traf insbesondere Teile des Landkreises Forchheim, das Hofer Land und die Stadt Hof schwer. TVO berichtete hierzu ausführlich.

Bürger erhalten Zuschüsse in Höhe bis zu 80 Prozent

Die geschädigten Bürgerinnen und Bürger erhalten Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an ihren Wohngebäuden in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Instandsetzungskosten. Wurde das Wohngebäude zerstört, ist auch die Neuerrichtung förderfähig (Ersatzvorhaben). In Härtefällen kann die Förderung erhöht werden. Weiter förderfähig sind: die Reparaturen beschädigter notwendiger Hausratsgegenstände oder die Wiederbeschaffung zerstörten Hausrats. Erhaltene Soforthilfen, Spenden oder Versicherungsleistungen sind auf die Förderung anzurechnen.

So können Privathaushalte in Oberfranken ihre Hilfe beantragen

Für die in Oberfranken betroffenen Landkreise Hof und Forchheim sowie die kreisfreie Stadt Hof erfolgt die Abwicklung des Förderprogramms über die Regierung von Oberfranken. Informationen zu der Hilfsmaßnahme sowie das Antragsformular sind unter dem Punkt „Hochwasser Juli 2021: Programm private Haushalte, Wohnungsunternehmen“ auf www.reg-ofr.de/unwetterhilfe abrufbar.

Hilfe Hochwasser Regierung von Oberfranken

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