Di., 18.04.2023 , 09:25 Uhr

Landkreis Forchheim

Rehbock verendet qualvoll: Riss ein Hund das Wildtier bei Ebermannstadt?

Polizei ermittelt wegen des Jagdwilderei

Bei Ebermannstadt (Landkreis Forchheim) verendete ein Rehbock qualvoll, nachdem er mutmaßlich von einem Hund gerissen wurde. Die teilte die örtliche Polizei am Dienstagmorgen (18. April) mit. Es ist nicht der erste Fall dieser Art in Oberfranken in den letzten Wochen.

Zwei Fälle im Coburger Land

Zuvor wurden zwei ähnliche Fälle im Coburger Land bekannt. So riss ein Hund bei Neustadt bei Coburg einen Rehbock. Im Bereich Coburg-Creidlitz jagte ein Hund ebenfalls Wildtiere. Eines starb hierbei. Von dem Vorfall existiert unter anderem ein Video.

Jäger entdeckt verendeten Rehbock in seinem Revier

Nun stellte der Jagdpächter des Reviers im Bereich Ebermannstadt 1 fest, dass in seinem Jagdgebiet in Richtung Feuerstein, ein Rehbock wohl von einem Hund gerissen wurde. Das Wildtier verendete im Anschluss qualvoll, so die Polizei. Der 59-jährige Jäger erstattet daraufhin eine Anzeige wegen „Jagdwilderei“ gegen Unbekannt bei der Polizei.

Polizei appelliert an Hundehalter

Diese appelliert an die Tierhalter, ihren Hund in einem Waldgebiet nur so frei umherlaufen zu lassen, so noch eine Einwirkung auf den Vierbeiner besteht. In Naturschutzgebieten besteht hingegen eine Leinenpflicht für Hunde.

Hintergrund zur Jagdwilderei

Jagdwilderei bezeichnet das unerlaubte und illegale Jagen von Tieren, insbesondere von Wildtieren. Die Jagdwilderei gefährdet die regionalen Tierpopulationen und kann in der Natur zu erheblichen Schäden führen.

In Deutschland wird Jagdwilderei als Straftat eingestuft und kann mit hohen Geldstrafen und Freiheitsstrafen geahndet werden. Die genaue Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, so wie der Schwere des Vergehens, der Art und Anzahl der getöteten Tiere und ob es sich um eine mögliche Wiederholungstat handelt. Bei der Behandlung dieser Thematik wird zudem vorangestellt, Wildtiere und ihre Lebensräume zu schützen und nachhaltige Nutzung sicherzustellen.

Für eine einmalige Tat kann eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden. Bei schwereren Fällen, unter anderem der Tötung geschützter Tierarten oder bei einer Wiederholungstat, können die Strafen deutlich höher ausfallen. Auch der entstandene Schaden für die Natur und die betroffenen Tierpopulationen kann bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

 

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