Fr., 12.08.2022 , 09:05 Uhr

Stadt Coburg / Landkreis Coburg

Stadt & Landkreis Coburg: Wasserentnahmen aufgrund Niedrigwasser nicht mehr zulässig

Ergiebige Niederschläge werden nicht erwartet

Wie das Wasserwirtschaftsamt Kronach informiert, liegen die derzeitigen Abflüsse an allen Gewässern im Stadtgebiet Coburg sowie im Landkreis Coburg aufgrund der lang anhaltenden Trockenperiode deutlich unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses. Aus diesem Grund sind Wasserentnahmen per sofort verboten. Dies teilte jetzt das Landratsamt Coburg mit.

Ergiebige Niederschläge werden nicht erwartet

Da auch in der kommenden Woche nicht mit ergiebigen Niederschlägen in der Region zu rechnen ist, sahen sich die Behörden jetzt zu diesem Schritt veranlasst. Dies bedeutet: Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern sind in der aktuellen Situation durch den sogenannten „erlaubnisfreien Gemeingebrauch beziehungsweise den Eigentümer- und Anliegergebrauch“ nicht mehr zulässig. Konkret heißt dies: Ohne eine spezielle Erlaubnis darf kein Wasser mehr aus den Gewässern entnommen werden. Aber auch jeder, der eine derartige Erlaubnis besitzt, muss auf eine Mindestwasserführung im Gewässer achten. Auch hier ist eine Wasserentnahme bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig.

Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht des Landratsamtes Coburg und der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.

 

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