Der Prozess um die brutale Ermordung einer Frau aus Coburg durch die Hand eines ihrer Arbeitskollegen beim THW sorgte im vergangenen Jahr bundesweit für Schlagzeilen. Der Angeklagte hatte nach dem Urteil am Landgericht Coburg Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt – diese wurde nun allerdings abgelehnt.
Mordfall in Coburg erschütterte die Region
Die 40-jährige Eva-Maria H. wurde zunächst im Dezember 2024 als vermisst gemeldet und einige Tage später tot aufgefunden. Der Täter – einer ihrer Mitarbeiter beim THW – hatte sich nach der Entdeckung des Leichnams freiwillig der Polizei gestellt. Laut Anklage standen der 37-Jährige und sein späteres Opfer in freundschaftlicher Beziehung zueinander, doch als die Frau seine Avancen ablehnte, fasste er den Plan für ihre Ermordung.
Lebenslange Freiheitsstrafe und besondere Schwere der Schuld
Am Abend des 30. November 2024 soll er Eva-Maria H. erst in seine Wohnung in Coburg gelockt, dann erdrosselt und sich schließlich an ihrem Leichnam vergangen haben. Das Landgericht Coburg hatte den Angeklagten im September 2025 für schuldig befunden und ihn unter anderem wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Bundesgerichtshof lehnt Revision ab
Der Angeklagte legte daraufhin Revision beim Bundesgerichtshof ein, die jedoch laut einer am Donnerstag (02. April) veröffentlichten Pressemitteilung nun als unbegründet verworfen wurde. Das Gericht hat demnach keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten im Urteil des Landgerichts Coburg festgestellt.