UPDATE (Donnerstag, 10. Juli / 16:35 Uhr)
Bei der für Donnerstag, den 10. Juli angesetzten Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die "Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy" vor dem Oberlandesgericht Bamberg hat ergeben, dass Susanne Knobloch vorerst kein Schmerzensgeld erhält. Die endgültige Urteilsverkündung wurde für den 14. August angesetzt.
Berufungsverhandlung im Fall Peggy
Darüber hinaus wurde während der Verhandlung in der Tendenz deutlich, dass ein Urteil zugunsten von Susanne Knobloch offenbar unwahrscheinlich ist, da das Oberlandesgericht von der Richtigkeit des Urteils des Landgerichts Hof ausgeht.
ERSTMELDUNG (Freitag, 27. Juni / 12:48 Uhr)
Im Fall Peggy Knobloch wurde für Donnerstag, den 10. Juli die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die "Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy" vor dem Oberlandesgericht Bamberg angesetzt. Darüber informierte die Pressestelle des Gerichts am Freitagmittag.
Berufungsverhandlung im Fall Peggy Knobloch
Das Verschwinden der damals neunjährigen Peggy Knobloch hatte im Jahr 2001 nationale Aufmerksamkeit erregt, eine großangelegte Suchaktion war damals jedoch erfolglos geblieben. Der geistig behinderte Ulvi Kulac aus Lichtenberg hatte sich im darauffolgenden Jahr gegenüber der Polizei geständig gezeigt, das Mädchen getötet zu haben. 2014 wurde Kulac allerdings nach Zweifeln an seiner Schuld in einem Wiederaufnahmeverfahren am Landgericht Bayreuth freigesprochen. Das Schicksal des Mädchens blieb lange Zeit ungeklärt, bis 2016 in einem Waldstück in Thüringen die sterblichen Überreste des Mädchens gefunden wurden.
Mutter scheiterte im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof
Zwei Jahre später rückte Manuel S. in den Fokus der Ermittlungen. Der Verdächtige aus dem Landkreis Wunsiedel gestand nach seiner Festnahme 2018, die Leiche von Peggy vergraben zu haben. Das Geständnis widerrief er allerdings kurze Zeit später. S. wurde in der Folge nicht angeklagt und der Fall zu den Akten gelegt. In ihrer nach der Ablehnung im vergangenen Sommer vor dem Landgericht Hof nun in Berufung gehenden Schmerzensgeldklage gegen Manuel S. gibt Peggys Mutter Susanne Knobloch an, 15 Jahre keine Kenntnis über den Verbleib ihres Kindes gehabt zu haben. Dadurch soll es bei ihr zu psychischen Beeinträchtigungen gekommen sein.
Verhandlung vor dem OLG Bamberg
Die Berufungsverhandlung im Zivilverfahren über die "Schmerzensgeldklage der Mutter von Peggy" wird am 10. Juli 2025 vor dem 12. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Bamberg stattfinden.