Wie die Polizei meldet, gab es am Samstag (14. Februar) in Seybothenreuth (Landkreis Bayreuth) weder während der Wahlkampfveranstaltung des AfD-Kreisverbandes Bayreuth mit Gastredner Björn Höcke in der Mehrzweckhalle noch während der Gegendemonstration irgendwelche Vorfälle.
Mehrere hundert Personen in Seybothenreuth
An der Wahlkampfveranstaltung nahmen rund 200 Personen teil. Die Gegenversammlung verzeichnete etwa 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Beide Versammlungen verliefen über den gesamten Zeitraum hinweg störungsfrei. Es kam zu keinen sicherheitsrelevanten Vorkommnissen.
Umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen der Polizei
Die Polizei war mit entsprechenden Einsatzkräften vor Ort und begleitete beide Veranstaltungen. Durch die getroffenen Maßnahmen konnte ein sicherer und ordnungsgemäßer Ablauf gewährleistet werden.
Im Zusammenhang mit der diesjährigen Kommunalwahl wird am Samstag (14. Februar) in der Seybothenreuther Mehrzweckhalle im Landkreis Bayreuth eine Wahlkampfveranstaltung der AfD stattfinden. Als Gastredner wird Björn Höcke auftreten, dessen Besuch zuvor Gerichte beschäftigt hat. TVO berichtete ausführlich darüber. In unmittelbarer Nähe der Halle ist eine Gegenveranstaltung geplant.
Mit Beeinträchtigungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs ist zu rechnen
Die Polizei Oberfranken wird mit entsprechenden Einsatzkräften vor Ort sein, um einen reibungslosen Ablauf der Versammlungen sicherzustellen, wie sie mitteilt. Im Zusammenhang mit diesen Veranstaltungen ist insbesondere im Bereich der Mehrzweckhalle mit Beeinträchtigungen des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs zu rechnen.
Begründung der Gemeinden für ein Redeverbot von Björn Höcke würden nicht ausreichen
Die Wahlkampfveranstaltung der AfD sorgte die Tage zuvor für Schlagzeilen. Grund ist der Gastredner Björn Höcke gewesen. Sowohl die Gemeinde Seybothenreuth als auch die Stadt Lindenberg im Allgäu hatten verboten, dass Björn Höcke bei AfD-Wahlveranstaltungen als Redner auftritt. TVO berichtete. Dieses Verbot ist nicht erlaubt. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Freitag (13. Februar) entschieden. Beide Gemeinden hatten die Zulassung von AfD-Wahlveranstaltungen in gemeindlichen Einrichtungen an diesem Wochenende mit einer Auflage versehen, wonach der AfD-Kreisverband als Veranstalter sicherzustellen habe, dass Björn Höcke nicht als Redner auftritt. Dagegen gerichtete Eilanträge der AfD-Kreisverbände hat das Verwaltungsgericht Bayreuth abgelehnt, das Verwaltungsgericht Augsburg gehalten. Die jeweils unterlegene Partei hat Beschwerde eingelegt. Nach den Beschwerden hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Begründung der Gemeinden für ein Redeverbot gegen Björn Höcke nicht ausreicht. Die Gemeinden konnten nicht deutlich genug zeigen, dass durch seinen Auftritt Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten zu erwarten wären. Dafür hätten sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts konkrete Hinweise vorlegen müssen.
Höcke ist mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten
Björn Höcke wurde zweimal verurteilt, weil er öffentlich die verbotene SA-Parole "Alles für Deutschland" benutzt hatte. Außerdem läuft noch ein Verfahren wegen des Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn. Er sorgt immer wieder mit umstrittenen Aussagen für Kritik. So nannte er das Holocaust-Mahnmal ein "Mahnmal der Schande" und sprach von "dämlicher Bewältigungspolitik". Behörden und Gerichte sehen darin Aussagen, die die NS-Zeit verharmlosen könnten.