Mo., 24.10.2022 , 17:49 Uhr

Bayern/Landkreis Lichtenfels

Wegen Geflügelpest: Landkreis Lichtenfels erlässt Allgemeinverfügung

Geflügelhandel nur noch nach Untersuchung möglich

Aktuell ist die Geflügelpest in Europa und in Norddeutschland im Ausbruch. Aus diesem Grund erlässt unter anderem das Landkreis Lichtenfels eine Allgemeinverfügung, um dessen weitere Ausbreitung durch überregionalen Handel mit Geflügel im Reisegewerbe zu unterbinden. Zudem ist inzwischen bekannt, dass Hühner und Enten aus einem von der Geflügelpest betroffenen Betrieb in Nordrhein-Westfalen (Landkreis Gütersloh) auch nach Bayern verbracht wurden.

Geflügelpest-Präventionmaßnahmen werden ausgedehnt

In Bayern werden die Maßnahmen zur Geflügelpest-Prävention ausgedehnt. Entsprechend hierzu hat das Landratsamt Lichtenfels am Donnerstag (20. Oktober) eine Allgemeinverfügung erlassen, wonach Geflügel im sogenannten Reisegewerbe nur noch dann verkauft werden darf, wenn die Tiere höchstens vier Tage vor der Abgabe negativ auf das Virus der Geflügelpest untersucht wurden. Damit soll erreicht werden, dass sich die Geflügelpest nicht im Landkreis ausbreitet.

Halterinnen und Halter müssen auf strengste Betriebshygiene achten

Die Halterinnen und Halter von Geflügel werden dazu aufgerufen, ihre individuellen Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und auf strengste Betriebshygiene zu achten. In diesem Zusammenhang weist das Veterinäramt darauf hin, dass die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort des Stalls, die Art der Nutzung und die landwirtschaftliche Betriebsnummer bei der Behörde verpflichtend melden müssen. Die Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landratsamtes Lichtenfels zu finden.

Bayern Geflügelpest Landkreis Lichtenfels Maßnahmen Warnung

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