Die Zentralstelle Cybercrime Bayern mit Sitz Bamberg kam nach umfangreichen Ermittlungen einem 27-Jährigen aus Augsburg auf die Schliche. Der BWL-Student soll sich unbefugt Zugang zum Online-Banking von dutzenden Bankkunden verschafft haben. Der entstandene Schaden liegt bei über 400.000 Euro.
27-Jähriger verschickt Phishing-Mails
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg am Dienstag (05. April) mitteilte, soll der Augsburger zwischen Anfang Februar und Ende Juli des letzten Jahres Phishing-SMS an Bankkunden in ganz Deutschland verschickt haben. Diese Mitteilungen enthielten einen Link zu einer Phishing-Webseite (zum Beispiel spushtan.de). Hierbei wurden die Kunden aufgefordert, das voreingestellte Push-TAN-Verfahren zu verlängern. Ein Klick auf den Link führte allerdings zu einem Server, den der BWL-Student angemietet haben soll. Dieser Server forderte die Original-Webseite der Bank des betreffenden Kunden an, so dass den Geschädigten vorgespielt wurde, sie seien tatsächlich auf der Homepage ihres Finanzhauses. Die Ermittlungen ergaben, dass der zwischengeschaltete Server in der Lage gewesen sein soll, den Datenverkehr der Kunden mit den Homepages der Banken mitzulesen und auch zu verändern. Unmittelbar nach dem Einloggen soll der 27-Jährige die Geschädigten dann zur Übermittlung einer TAN gebracht haben, um so die Verfügungsmacht über das Konto zu erlangen.
84 Bankkunden geschädigt
Diese Zugänge soll der Student verwendet haben, um bis zu seiner Festnahme von den Konten von 84 Bankkunden insgesamt 413.184,91 Euro für eigene Zwecke zu überweisen. Dabei wurden unter anderem mehr als 2.000 Guthaben-Karten oder auch In-Game-Items bestellt. Im weiteren Verlauf erfolgte auch ein Umtausch in Krypto-Währungen.
BWL-Student in Haft
Nach Ermittlungen der Kriminalpolizei in Schwabach und der Bamberger Cybercrime-Beamten wurde der 27-Jährige bereits am 27. Juli des letzten Jahres festgenommen. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.
Auswertung der Computer-Daten erhärten den Tatverdacht
Die Auswertung der Computer-Daten erhärteten in der Folge den Tatverdacht gegen den Mann. Das Landgericht Augsburg erhob daraufhin Anklage gegen den 27-Jährigen. Dem Angeschuldigten wird, so das Gericht, „das Ausspähen von Daten in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten und mit gewerbsmäßigem Computerbetrug in 84 Fällen vorgeworfen“. Das Gesetz sieht für jeden Einzelfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet nun die Strafkammer des Landgerichts Augsburg.