Die Bundespolizeidirektion München hat anlässlich der Partie der 2. Fußball-Bundesliga zwischen dem 1. FC Nürnberg und der Dynamo Dresden (Sonntag, 22. Oktober / 13:30 Uhr) auf den Bahnstrecken Dresden - Hof - Nürnberg (Hin- und Rückfahrt), den Umsteigebahnsteigen der entsprechenden Bahnhöfe sowie für bestimmte Regionalzugverbindungen ein Verbot des Mitführens von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen Gegenständen erlassen. Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro verhängt werden.
Hauptbahnhof Hof als Umsteigebahnhof betroffen
Der Geltungsbereich dieser bundespolizeilichen Maßnahme umfasst sowohl die Bahnstrecken auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes von Dresden - Hof - Nürnberg (Hin- und Rückfahrt) für Züge in der Hinreise mit den Zugnummern sowie während des Umsteigens (Hauptbahnhof Hof) die jeweiligen Bahnsteige der entsprechenden Bahnhöfe / Haltepunkte.