Ein 30-jähriger ehemaliger Bundeswehrsoldat aus dem Landkreis Hof muss sich unter anderem wegen des Verdachts der mehrfachen schweren Vergewaltigung vor dem Hofer Landgericht verantworten. Nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Hof hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Ende August 2025 Anklage erhoben. Der Mann war im Februar in der Ukraine festgenommen und anschließend den deutschen Behörden ausgeliefert worden.
Ex-Bundeswehrsoldat soll sechs Frauen missbraucht haben
In einer Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern wird unter anderem auf die Vorwürfe in der Anklageschrift eingegangen. Demnach wird dem Angeschuldigten unter anderem vorgeworfen, in der Zeit von 2015 bis 2022 sechs Frauen teils schwer und in einem Fall mehrfach vergewaltigt zu haben. Die Taten sollen sich im Landkreis Hof, im Landkreis Prignitz (Brandenburg), im Ahrtal (Rheinland-Pfalz) und im Schweizer Kanton Bern ereignet haben.
Angeklagten droht lange Haftstrafe
In mehreren Fällen soll der Angeschuldigte die Taten mit seinem Mobiltelefon gefilmt haben. Die Taten sollen teilweise mit erheblichen Gewalteinwirkungen auf die Opfer verbunden gewesen sein. Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg legt dem Angeschuldigten in der Anklageschrift unter anderem fünf Fälle der schweren Vergewaltigung und vier Fälle der Vergewaltigung zur Last. Für jeden Fall der schweren Vergewaltigung sieht das Gesetz je nach Umständen eine Mindestfreiheitsstrafe von drei bzw. fünf Jahren vor.
Kinderpornographische Inhalte bei Durchsuchung gefunden
Bei der Durchsuchung der Wohnanschrift des Angeschuldigten am 11. März 2022 durch die Kriminalpolizeiinspektion Hof wurden zudem eine unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Leuchtspurmunition sowie weitere unter das Waffen- beziehungsweise Sprengstoffgesetz fallende Gegenstände gefunden. Auf diversen elektronischen Geräten und Speichermedien konnten im Rahmen der IT-forensischen Auswertung 5.700 Bilddateien und über 400 Videodateien mit kinderpornographischen Inhalten festgestellt werden. Auch diese Vorwürfe sind Teil der Anklageschrift.
30-Jähriger befindet sich in Untersuchungshaft
Die Anklage wurde zu einer Jugendkammer erhoben, da der Angeschuldigte zu einzelnen mutmaßlichen Tatzeitpunkten noch Heranwachsender war. Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner Auslieferung aus der Ukraine am 17. März 2025 in Untersuchungshaft. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss nun die zuständige Jugendkammer des Landgerichts Hof entscheiden.