Zum Schutz der Geflügelbestände im Landkreis Lichtenfels ordnete das Landratsamt jetzt eine Stallpflicht für Nutz- und Haustierbestände an. Diese gilt ab dem morgigen Donnerstag (11. März). Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation. Derzeit gibt es keine aktuellen Fälle im Landkreis Lichtenfels.
Insgesamt 27 Fälle bisher in ganz Bayern
Seit Herbst 2020 breitet sich die Geflügelpest bundesweit aus. Wir berichteten! Derzeit sind in Deutschland über 650 Fälle von Geflügelpest amtlich bekannt. In Bayern waren es bislang 23 Fälle bei Wildvögeln sowie vier Fälle in privaten Hausgeflügelbeständen.
Frühjahrsvogelzug führt zu einer erhöhten Wanderbewegung
Durch die Aufstallung und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Haus- und Nutzgeflügel vermieden und so eine Einschleppung der Vogelgrippe verhindert werden. Die Maßnahme wurde vor dem Hintergrund getroffen, dass es im Landkreis Lichtenfels eine Vielzahl von Fließgewässern und kleineren Seen oder Teichen und Biohabitaten gibt, die den natürlichen Lebensraum der betreffenden Wildvogelarten darstellen. Nach aktueller Einschätzung des Friedrich-Löffler Institutes (FLI) ist damit zu rechnen, dass es durch den Frühjahrsvogelzuges nordischer Wasservögel zu weiteren starken Wanderbewegungen kommt. Zudem weisen die Nachbarregionen ein bestehendes Infektionsgeschehen bereits auf.
Ansteckung des Menschen eher unwahrscheinlich
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Ein enger Kontakt zu krankem oder verendetem Geflügel sollte dennoch vermieden werden.
Informationen an die Behörden
Für den Fall, dass mehrere verendete Vögel an einem Fundort aufgefunden werden, bittet das Veterinäramt des Landkreises Lichtenfels um eine Information.