Die Stadtverwaltung Bamberg hat aufgrund des Infektionsgeschehen in der Corona-Pandemie eine Regelung für zukünftige Demonstrationen in der Stadt getroffen, die das dauerhafte Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung regelt. Grund ist laut der Behörde, dass bei Versammlungszügen nicht immer ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Angehörigen unterschiedlicher Hausstände eingehalten werden kann. Dies trifft nach Angaben der Verwaltung zum Beispiel auf Engstellen im Streckenverlauf zu.
Deswegen gilt laut der Stadtverwaltung Bamberg für sich „fortbewegende Versammlungen“ nun folgendes:
Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Orderinnen und Ordner einer sich fortbewegenden Versammlung müssen durchgängig einen Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske oder FFP2-Maske) tragen. Die Maske darf nur zu Identifikationszwecken oder bei zwingenden Gründen, zum Beispiel Redebeiträge, abgenommen werden.
Von der Maskenpflicht befreit sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Maske aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Das muss vor Ort durch ein schriftliches ärztliches Zeugnis im Original nachgewiesen werden. Dieses muss den vollständigen Namen, das Geburtsdatum und konkrete Angaben zum Grund der Befreiung enthalten. Möchten Teilnehmende eine solche Ausnahme von der Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für sich in Anspruch nehmen, müssen sie dies vor ihrer Teilnahme an der Versammlung gegenüber der Polizei glaubhaft machen. Ihnen wird dann ein gesonderter Platz zugewiesen.
(Stadtverwaltung Bamberg via Pressemitteilung)