Der frühere Bamberger Stadtrat und Stadtmarketing-Geschäftsführer Klaus Stieringer muss sich vor Gericht verantworten. Wie verschiedene Medien berichten, wird ihm vorgeworfen, im Zusammenhang mit seiner Stadtratskandidatur bei der Kommunalwahl im Frühjahr 2026 falsche Angaben zu seinem Wohnort gemacht zu haben.
Angeblich kein Wohnsitz in Bamberg
Nach den Vorwürfen soll Stieringer zum Zeitpunkt der Wahl weder eine Wohnung in Bamberg gehabt noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben. Damit könnte die Voraussetzung für eine zulässige Kandidatur im Wahlkreis nicht erfüllt gewesen sein.
Stadtmarketing-Geschäftsführer droht eine Geldstrafe
Dem Stadtmarketing-Geschäftsführer droht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Wie hoch ein einzelner Tagessatz ausfallen könnte, ist bislang nicht bekannt. Die Gesamthöhe einer möglichen Geldstrafe hängt unter anderem von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen ab.
Stieringer weist Vorwürfe zurück
Stieringer weist die strafrechtliche Bewertung zurück. Er will die Vorwürfe nun vor Gericht klären lassen.